3
Parfum und Mittel für die Körper- und Schönheitspflege; Gesichtspuder, Gesichtscreme, Toilettemittel, Seife, Schaumbad, Duschgel, Haargel, Nagellack, Augenbrauenstifte, Rouge, Kühlcreme, Talkumpuder, Lippenstifte, Pomaden; Haarpräparate; Lidschatten, Lotionen, Kölnischwasser, Toilettewasser, adstringierende Lotionen, Cremes, Sonnenbräunungsöl; alle als nicht medizinische Präparate; alle vorstehend genannten Waren, soweit sie in Klasse 3 enthalten sind
9
Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate zur Übertragung und Aufzeichnung von Ton oder Bildern für CDs, digitale Tonbänder, Vinylschallplatten, Videobänder, Tonbänder, Videospiele, alle bespielt und alle zur Verwendung im Zusammenhang mit Freizeitunterhaltung; Kinofilme, Fernsehfilme; alle vorstehend genannten Waren, soweit sie in Klasse 9 enthalten sind
14
Juwelierwaren, Schmuckwaren, Armband- und Taschenuhren, Ringe, Puderdosen, Statuen und Statuetten aus Edelmetall, Krawattenhalter, Schmuckgegenstände, Uhrenarmbänder, Uhrenetuis, Uhrenketten, Uhrengläser aus Kristallglas, Uhrengläser; alle vorstehend genannten Waren, soweit sie in Klasse 14 enthalten sind
16
Druckereierzeugnisse; Veröffentlichungen, Zeitungen, Zeitschriften, Comic-Bücher, Buchbinderartikel, Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren für Haushaltszwecke; Büroartikel; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Spielkarten; Papier; Karton und Artikel aus Karton; Buntstifte, Textmarker, Farbstifte, Kreide und Kreidetafeln; Abbügelbilder sowie Poster und Plakate; alle vorstehend genannten Waren, soweit sie in Klasse 16 enthalten sind
21
Schalen, Körbe, Rührbesen, Bierkrüge, Flaschenöffner, Flaschen, Schüsseln, Kästen, Bürsten, Becher, Tassen, Untertassen und Steingutgeschirr; Untersetzer; Kämme; Schalen; Trinkgefäße, Gläser; Glasschüsseln; Sparbüchsen, nicht aus Metall; Töpferwaren; Tafelgeschirr, ausgenommen Messer, Gabeln und Löffel, nicht aus Edelmetall; Kosmetikkoffer; Vasen; alle vorstehend genannten Waren, soweit sie in Klasse 21 enthalten sind
25
Bekleidung; Schuhwaren; Kopfbedeckungen, Bandanatücher; Halstücher und Krawatten
27
Wandbekleidungen, nicht aus textilem Material; Matten; Wandteppiche und Tapeten; alle vorstehend genannten Waren, soweit sie in Klasse 27 enthalten sind
28
Spiele, Spielzeug; Puppen; Spielzeugautos; Spielzeuglastwagen; Spielzeuggewehre; ausgestopfte Plüschpuppen und -figuren; elektronische Taschen- und/oder Tischspiele; Spielbälle, Fußbälle, Sportbälle, Bälle für Baseball und Basketball; Baseball-Handschuhe: Kopfhüllen für Golfschläger; Abdeckungen für Schwimmbecken; Skistiefeltaschen; Springseile, Sprungseile; Schneeschlitten; Surfbretter; Surfbrettschwerter; Schwimm- und Auftriebshilfen: Christbaumschmuck; alle vorstehend genannten Waren, soweit sie in Klasse 28 enthalten sind
38
Telekommunikationsdienste; Dienstleistungen in Bezug auf Übertragung und Verarbeitung von Daten und Informationen mit Hilfe elektronischer, Computer-, Kabel-, Fernschreib-, Telebrief-, E-Mail-, Fernseh-, Mikrowellen- oder Laserstrahlmedien und/oder mittels Nachrichtensatelliten; Übertragung, Bereitstellung oder Anzeige von Informationen für Geschäfts- oder Privatzwecke aus einer Computerdatenbank; Dienstleistungen in Bezug auf Ausstrahlung oder Übertragung von Fernsehprogrammen, Kabelfernseh- oder Satellitenprogrammen; Dienstleistungen in Bezug auf das Erzeugen, Anzeigen, Bearbeiten, Übertragen, Ausstrahlen, Empfangen und Vernetzen von elektronisch und per Computer erzeugtem Bild und Ton; Bereitstellung von Einrichtungen für Online-Informationen; Kommunikation über Computerterminals; computergestützte Nachrichtenübermittlung; elektronische Datenaustauschdienste; alle vorstehend genannten Dienstleistungen, soweit sie in Klasse 38 enthalten sind
41
Produktion von Fernseh-, Kino-, Film-, Theater-, Rundfunk- und Konzertunterhaltung; Videofilmproduktion, Kinofilmproduktion; Organisation von Theaterproduktionen; Organisation und Durchführung von Seminaren; alle vorstehend genannten Dienstleistungen, soweit sie in Klasse 41 enthalten sind
42
Analyse von Computersystemen; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung zur Verwendung bei der Ausstrahlung von Fernsehprogrammen und bei der Produktion von Fernsehprogrammen und Kinofilmen; Dienstleistungen in Bezug auf die Überwachung von elektronisch und per Computer erzeugtem Bild und Ton; Beratung in Bezug auf alle vorstehend genannten Dienstleistungen; alle vorstehend genannten Dienstleistungen, soweit sie in Klasse 42 enthalten sind