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Schlosserwaren und Kleineisenwaren, insbesondere Schlüsselringe; Waren aus unedlen Metallen (soweit in Klasse 6 enthalten), nämlich Nägel, Nadeln, Stifte, Stollen, Krampen, Zwecken, Schrauben, Muttern, Schraubnägel, Haken, Ösen, Klammern, Verbindungsstäbe, Halteplatten, Maueranker, Kappen und Unterlegscheiben, Flach- und Winkelverbinder, Balkenschuhe, Bewehrungsteile, Beschläge, Splinte, Stahlbänder, Draht (nicht für elektrische Zwecke), Rohrschellen, Nieten, Anker, Ambosse, Aufzugketten, Glocken, Faßhähne, Flaschenkapseln, Rohrleitungsverbindungsstücke, Ventile (ausgenommen Maschinenteile), Geldkassetten, Gitter, Möbelrollen, Schilder einschließlich Kennzeichenschilder für Fahrzeuge, Transportbehälter, Tanks; handbetätigte Werkzeuge und handbetätigte Geräte für land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, für den Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbau sowie für die Bautechnik; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; wissenschaftliche Apparate und Instrumente für die Forschung in Laboratorien; photographische, Film-, optische, Wäge- und Meßapparate und -instrumente; elektronische und elektrotechnische Apparate und Instrumente, soweit in Klasse 9 enthalten; Sende- und Empfangsgeräte und -instrumente für Funk und Fernsehen; Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Audio- und Video-Aufzeichnungsträger, insbesondere Magnetbänder, Kassetten und Platten; chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate; orthopädische Bandagen, Miederwaren, Strumpfwaren und Schuhe; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmeßinstrumente und -apparate; Musikinstrumente; Papier und Papierwaren, insbesondere Papiertücher sowie Pappe (Karton) und Pappwaren, soweit in Klasse 16 enthalten; Druckereierzeugnisse; Druckschriften, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher; Photographien; Schreibwaren, insbesondere Federn, Bleistifte, Farbstifte, Filzstifte; Schreibpapier, Briefumschläge, Postkarten, insbesondere Glückwunsch- und Ansichtskarten; Radier- und Korrekturmittel und -geräte, soweit in Klasse 16 enthalten; Künstlerbedarfsartikel, nämlich Zeichen-, Mal- und Modellierwaren; Pinsel; Schreib- und Zeichenmaschinen und -geräte sowie Büroartikel, nämlich nichtelektrische Bürogeräte, insbesondere Locher, Hefter und Klebebandspender; Brief-, Heft- und Büroklammern; Aktendeckel und Ordner; Spielkarten; Schablonen und Abziehbilder; Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten; Tornister, Rucksäcke und Ranzen; Koffer, insbesondere Reise- und Aktenkoffer; Taschen, insbesondere Damen-, Herren-, Brief-, Geldschein-, Schlüssel-, Reise-, Sport-, Akten-, Einkaufs- und Handtaschen; Reisekleidersäcke; Geldbörsen; Papierkörbe; Spiegel; Rahmen; Speisebehälter (soweit in Klasse 21 enthalten), insbesondere Lunchdosen, Partygeschirr, insbesondere Teller und Tassen aus Pappe oder Plastik; kleine handbetätigte Geräte für Haushalt und Küche; Behälter für Haushalt und Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Waren aus Glas, Porzellan oder Steingut, für Haushalt und Küche; Webstoffe; Bett- und Tischdecken; Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten, insbesondere Taschentücher, Bett- und Tischwäsche, Decken und Haushaltswäsche; Bekleidungsstücke einschließlich Strumpfwaren, Schuhwaren, Handschuhe und Kopfbedeckungen auch für Sport und Freizeit; Knöpfe und Nadeln auch zum Anstecken; Spiele und Spielzeug einschließlich Puppen und Spieltiere; Turn- und Sportgeräte, insbesondere Rollschuhe, Schlittschuhe, Skateboards und Bälle; Puzzles; Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild, auch als Konserven; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes, gekühltes und gefrorenes Obst und Gemüse; Fleisch-, Fisch-, Obst- und Gemüsegallerten; Konfitüren; Eier, Milch und Milchprodukte, nämlich Butter, Käse, Sahne, Joghurt, Quark, alkoholfreie und alkoholhaltige Milchmischgetränke und Kefir, auch als Konserven; Speiseöle und Speisefette; Pickles; Snackartikel, soweit in Klasse 29 enthalten; Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle, Getreidepräparate für Nahrungszwecke; Backwaren, insbesondere Brot, Waffeln, Biskuits und Kuchen; Konditorwaren, Schokolade, Schokoladewaren, Pralinen; Zuckerwaren, insbesondere Toffees, Karamellen und Bonbons; Kaugummi (einschließlich Bubblegum) und Kaubonbons (nicht für medizinische Zwecke); Knabberartikel, soweit in Klasse 30 enthalten; Speiseeis, Speiseeiserzeugnisse und Eiskonfekt; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Speisesalz, Senf, Pfeffer, Essig, Saucen (einschließlich Salatsaucen), Gewürze; Kühleis; frisches Obst und Gemüse; Futtermittel; Biere; Mineralwasser und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Weine, Spirituosen und Liköre; Raucherartikel, nämlich Tabakdosen, Zigarren- und Zigarettenspitzen, Zigarren- und Zigarettenetuis, Aschenbecher (sämtliche vorgenannten Waren nicht aus Edelmetallen, deren Legierungen oder damit plattiert), Pfeifenständer, Pfeifenbestecke, Pfeifenreiniger, Zigarrenabschneider, Pfeifen, Tabakbeutel, Tabakdosen, Feuerzeuge, Taschenapparate zum Selbstdrehen von Zigaretten, Zigarettenpapier, Zigarettenfilter, Zigarettenhülsen; Streichhölzer