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Elektronische Bauelemente, nämlich Thyristoren, Transistoren, Dioden; aus zwei oder mehr Thyristoren, Transistoren und/oder Dioden bestehende Leistungsmodule (für mindestens 10A); elektronische Schaltungsmodule; Gleichrichter enthaltende Gleichstrom-Leistungsquellen und deren Steuerungsgeräte, insbesondere Stromquellen und Gleichrichter für die Oberflächenbehandlung von Metall (Galvanisierung, anodische Oxidation); Prozeß- Steuerungsgeräte und digitale Gleichstrom-Amperestundenzähler jeweils für die Galvanisierung oder anodische Oxidation; Gleichrichter für die chemische Industrie (zur Elektrolyse, Elektrophorese, Elektrodialyse usw.); Stromquellen im wesentlichen bestehend aus elektrischen Batterien und Batterieladegeräten; Gleichstromquellen in Form von Stromversorgungsnetzgeräten für die Nachrichten-, Fernmelde- und Datenverarbeitungstechnik; Wechselrichter oder Umformer enthaltende Wechselstrom-Leistungsquellen und deren Steuerungs- und Regelgeräte für industrielle Zwecke, einschließlich Batterien enthaltender Wechselstromquellen, Frequenzwandlern, Stromquellen mit frequenzabhängiger Spannung (VVVF), Wechselrichtern und Steuereinheiten für Wechselrichter sowie Wechselstrom-Spannungsreglern; Leistungs- und Temperaturregler für Elektroöfen; Beleuchtungsregler für kommerziell genutzte Räume, wie Theater, Auditorien, Konferenzräume und Film- oder Fernsehstudios einschließlich Abblendreglern, Programmsteuereinheiten und Betriebssteuerpulten; Regler für Elektromotoren; digitale Steuer- und Regelgeräte für Werkzeugmaschinen; Gleichrichter enthaltende Gleichstromquellen für Projektions- und Scheinwerferlampen sowie für Druckmaschinen; Lichtbogenschweißapparate sowie Stromversorgungsgeräte, Bogenbrenner und Schweißdrahtzuführer hierfür; elektrotechnische Apparate für die Erzeugung von Ultraschall für industrielle und medizinische Zwecke, Ultraschall-Reinigungsapparate; Lasergeräte, Laser enthaltende Apparate insbesondere zum Schneiden oder Schweißen von Werkstücken sowie für medizinische Zwecke; Apparate für medizinische und zahntechnische Zwecke einschließlich automatischer oder halbautomatischer Schmelz- und Gießmaschinen für Dentallegierungen, Infrarot-Vakuumöfen sowie Sterilisierapparaten für medizinische Instrumente, jeweils auch mit Rechnersteuerung; ausgenommen von sämtlichen vorgenannten Waren sind Zeitschalt- und/oder Zeitsteuergeräte; ferner sind sämtliche vorgenannten Waren nicht zum Einsatz auf dem Gebiet und nicht für Waren der Unterhaltungselektronik (Rundfunk- und Fernsehempfänger sowie zur Aufnahme und Wiedergabe von Bild- und Tonsignalen) bestimmt