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Beleuchtungs-, Heizungs-, Koch-, Kühl-, Trocken- und Lüftungsgeräte; Wasserleitungs-, Bade- und Aborteinrichtungen; Rohre aus Metall oder Kunststoff und Armaturen für Schiffsbeheizungsanlagen; Rohre aus Metall oder Kunststoff und Armaturen für Kühlanlagen für Schiffe; Rohre aus Metall oder Kunststoff und Armaturen für Lüftungsanlagen für Schiffe; Lüfterköpfe für Schiffe, auch solche mit elektrischer Ventilation; rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle; Kleineisenwaren, Schlosser- und Schmiedearbeiten, nämlich Gitter, Fenster und Türen; Schlösser; Vorreiber als Werkzeug (soweit in Klasse 7 enthalten), Scharniere für wasserdichte Schotten und Türen für Schiffe; Mast- und Ladebaumbeschläge; Geländerstützen aus Metall oder Kunststoff; Drahtwaren, nämlich Drahtnetze, Drahtseile; Blechwaren, nämlich Blechbecher, Blechbehälter, auch Kannen, Blechschränke; Anker, Ketten für Schiffszwecke, nämlich Ankerketten, Gliederketten, Transportketten, Stahlkugeln, Glocken, Haken und Ösen aus Metall, soweit sie in Klasse 6 fallen; Geldschränke und Metallkästen; maschinenmäßig oder von Hand bearbeitete Form- Metallteile, gewalzte und gegossene Bauteile, Maschinenguß; Land- und Wasserfahrzeuge, sowie Fahrzeugteile; See- und Flußschiffe, Fischdampfer, Schwimmdocks, Ölreinigungsschiffe, Pontons, Leichter, Schlepper, Rettungsboote und Rettungsflöße, transportable Schiffshebewerke, schwimmende Kräne und Silos für Getreide und andere Waren, schwimmende Pumpanlagen für flüssige Brennstoffe; Rammen, Werkstattschiffe, Barkassen, Kähne für Schlepp- und Flußschiffahrt, Motorschiffe, Tankschiffe, Kesselwagen; Schiffsmaschinen, Motore (auch solche für Landfahrzeuge), Gestänge und Ruder für Schiffsruderanlagen; balancierte Profilruder für Schiffe; Maste, Ladebäume, Poller und Klampen, Verholspille, Transportwagen, Kräne; Landeklappen für Fähren, Sicherheitsklappen für Schiffsfenster und Lüfteröffnungen; Platten und Stäbe aus Metall oder Kunststoff als Fertigfabrikate; Formpreßteile aus Zellhorn und anderen Kunststoffen als Fertigfabrikate, soweit in Klasse 20 enthalten; Geländer, Treppen, Fallreeps, Deckshäuser, Türen, sämtlich für Schiffe bestimmt; Lukendeckel; Grätings in der Form von Gittern aus Stäben; Rettungsapparate und Geräte, Feuerlöschgeräte und Instrumente; physikalische, chemische, optische und elektrotechnische Geräte, Vermessungs-, Schiffahrts-, Wäge-, Signal-, Meß- und Überwachungsgeräte; Maschinen und Maschinenteile, nämlich Kolbenmaschinen, Dampf-, Gas- und Wasserturbinen, Motore für See- und Flußschiffe; Dampfkessel mit Kohlenfeuerung oder Ölfeuerung; Dampfkesselrohre aus Metall und Armaturen für Kohlen- und Ölfeuerungsanlagen, Überhitzer für solche Kessel; Schiffsschrauben, Wellenleitungen- und Getriebe, Drucklager aus Metall oder Kunststoff; Stevenrohrabdichtungen; Apparate zum Reinigen von Flüssigkeiten durch Trennen ihrer Bestandteile, z.B. zum Entölen von Bilgewasser; Öl- und Wasser-Zentrifugen, Apparate zum Entfernen von Öl aus Dampf; Pfeifen und Sirenen; Pumpen, soweit sie in Klasse 7 fallen, Öl- oder Frischwasserkühler, Schalldämpfer für Auspuffgase und angesaugte Gase, Funkenfänger für Kessel und Schornsteine, Abgaskessel, Hangerwinden, Abdampfkondensatoren, Absperrschieber für Flüssigkeiten und Gase, aus Metall oder Kunststoff hergstellte Ventile, nämlich Sicherheitsventile, Speiseventile, Injektionsventile, Druckminderventile, Kreuz- und Wechselventile, Saug- und Druckventile, Schieberventile; mechanisch oder elektrisch arbeitende Vorrichtungen zum Verschließen von Schottentüren, Filterapparate für Schmieröl, Druck-Gasbehälter zum Anfahren von Motoren; Schornsteine für Schiffe; Möbel, insbesondere Schränke, Tische, Bänke, Stühle, Hocker, Schreibtische, Waschtische, Stehpulte und Betten, Spiegel, Polsterwaren, insbsondere für Schiffszwecke; Eisen-Metallkonstruktionsteile für Bauzwecke, nämlich Wände, Decken als Baukonstruktionsteile, Dächer aus Metall oder Kunststoff, Dachkonstruktionsteile für Hallen