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Rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle und Legierungen dieser Metalle; gewalzte und gegossene metallische Teile für Bauzwecke; Schienen und metallisches Material für Eisenbahngeleise; Kabel und Drähte (nicht für elektrische Zwecke); Kleineisenteile für das Bauhandwerk; Schlösser, Riegel, Bolzen und Ketten (soweit sie in Klasse 6 gehören), Schäkel, Bügel und Laschen aus unedlen Metallen für die Schlosserei; metallische Rohre (nicht als Teile von Kesseln und Maschinen); Nägel, Schrauben und Befestiger (soweit sie in Klasse 6 fallen); Gegenstände aus unedlen Metallen und Beschlagteile (soweit sie in Klasse 6 gehören); Kurbelwellen, Getriebe- und Transmissionswellen; feste Kupplungen, Schaltkupplungen, Zahnräder und Getriebe (keine der vorstehenden Waren für Landfahrzeuge); Lager für kraftübertragende Wellen; hydraulische Steuergeräte für Maschinen und maschinelle Werkzeuge; Fettpressen und Schmierpumpen; Schlauchhaspeln als Teile von Maschinen und Pumpen; mechanische Waschapparate für das Waschen von Fahrzeugen; Fördermaschinen und Aufzüge; Druckluftkompressoren; Flaschenabfüllmaschinen; mit Vakuum arbeitende Abfüllmaschinen; Strangpreßmaschinen; Maschinen zum Anbringen von unter Spannung stehenden Blechstreifen und Gurten, Maschinen für die Nahrungsmittelzubereitung; Maschinen und maschinell arbeitende Werkzeuge für das Fördern, Sortieren und Bearbeiten von Metall, Maschinen zum Zurichten, Handhaben und Regenerieren von Gußkernen sowie zur Aufbereitung des für die Gußkerne verwendeten Materials; Druckflußventile als Maschinenteile und Filterapparate (soweit in Klasse 7 enthalten); Hebezeuge, Vorratsbehälter aus Metall, Geräte zum Mischen, Maschinen und Geräte zum Abgeben und Handhaben von Getränken, alle Waren zur Klasse 7 gehörig; elektrotechnische Geräte und Instrumente, -Meß-, Prüf- und Überwachungsgeräte und -instrumente; und durch Münzeinwurf betätigte Geräte; Anlagen und Geräte zur Heizung und Dampferzeugung; Anlagen und Geräte zum Lüften und Klimatisieren; zur Klasse 11 gehörige Filter; Landfahrzeuge, sowie Teile dieser Fahrzeuge, soweit sie zur Klasse 12 gehören; Papier und Papierwaren der Klasse 16; Drucksachen, Schreibwaren und Bürogeräte (außer Möbeln), nichtmetallische Baumaterialien, vorgefertigte Bauteile, Platten, Verkleidungen und Abdeckungen; Büromöbel, Lagerregale (soweit sie zur Klasse 20 gehören), Werkzeugregale und Ablagen (soweit sie nicht ganz oder zum größten Teil aus Metall bestehen); Trennwände nach Art von Möbeln zur Verwendung in Büros und gewerblichen Geschäftsräumen