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Chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke, nämlich Toner und Fuser-Öle für elektrophotographische Zwecke, Aufzeichnungsflüssigkeiten, insbesondere Strahldrucktinten, sowie Ausgangsmaterialien für die vorgenannten Waren; chemische Erzeugnisse für wissenschaftliche, photographische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; photographische, kinematographische, optische, nautische und geodätische Apparate und Instrumente; wissenschaftliche Geräte und Instrumente für die Forschung in Laboratorien; elektrotechnische und elektronische Geräte und Instrumente (auch drahtlose), soweit in Klasse 9 enthalten; Wäge-, Meß-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; maschinenlesbare Digital- und Analogaufzeichnungsträger, soweit in Klasse 9 enthalten, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte; Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten, jedoch sämtlich ausgenommen Hygienepapiere; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel, nämlich Buchbindegarn, -leinen und andere textile Stoffe zum Buchbinden; Photographien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel, nämlich Zeichen-, Mal- und Modellierwaren; Pinsel; Schreibmaschinen, nichtelektrische Bürogeräte; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Druckereierzeugnissen, Spielen, Tier- und Pflanzenpräparaten, geologischen Modellen und Präparaten, Globen, Wandtafelzeichengeräten; Verpackungsmaterial aus Kunststoff, nämlich Hüllen, Beutel und Folien; Spielkarten; Drucklettern; Druckstöcke; Teile aller vorgenannten Waren, soweit in Klassen 9 und 16 enthalten