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Maschinen, Maschinen-Aggregate, Apparate und maschinenartige Geräte zum Erzeugen einer Wasserbewegung durch unmittelbare Berührung zwischen Luft und Wasser, besonders in Seen und anderen Gewässern; Luftheber, Sprüh- und Berieselungsgeräte, Ejektoren, Verdichter, Druckdüsen, Gas- oder Luftblasenerzeuger, Luftglocken, Mischer und Rührer zur Erzielung einer unmittelbaren Berührung zwischen Gasen, insbesondere Luft, und Flüssigkeiten, insbesondere Wasser; Maschinen zum Zumischen oder Einsprudeln von Gasen, insbesondere Luft oder Sauerstoff in Wasser; Maschinen und Apparate zur Behandlung von Wasser durch Inberührung bringen mit Luft unter Aufrechterhaltung thermisch oder chemisch bedingter Wasserschichtungen in tiefen Gewässern; Maschinen und Maschinen-Aggregate zur Einbringung von Chemikalien und physikalisch absorbierenden Stoffen in Gewässer, insbesondere in die Grundschicht und die Bodenablagerungen (sämtliche vorgenannten Waren, soweit in Klasse 7 enthalten); nautische Apparate zum Auffrischen von Seen durch Erregen oder Bewegen von Teilen von Seen oder anderen Gewässern; nautische Apparate zum Verbessern der Durchlüftung oder Sauerstoffauffrischung von Seen und anderen Gewässern und Wasseransammlungen oder Wassermassen schlechthin (sämtliche vorgenannten Waren soweit in Klasse 9 enthalten); Belüftungsapparate sowie Sauerstoffanreicherungsapparate für Flüssigkeiten, insbesondere Wasser; gasbetriebene, insbesondere druckluftbetriebene Blasenerzeuger, Luftglocken, Erreger-, Misch- oder Sickerapparate für die Sauerstoffanreicherung von Wasser; Apparate zum Auffrischen von Seen durch Behandeln von Wasser mittels Gasen, insbesondere durch Inberührungsbringen mit Luft, Maschinen und Maschinen-Aggregate zur Reinigung und Klärung von Wasser, insbesondere durch Gasbehandlung (sämtliche vorgenannten Waren soweit in Klasse 11 enthalten); auf dem Lande oder dem Wassergrund bewegbare Fahrzeuge zum Vermischen, Bewegen, Verbessern der Durchlüftung oder zur Sauerstoffanreicherung von Teilen von Wasseransammlungen oder Wassermassen und Bodenablagerungen; Schwimmkörper, Tauchkörper, im Schlepptau gezogene, herumschwimmende oder verankerte Unterwasserkörper, Boote, Schiffe, Pontons und Kähne zum Wiederauffrischen von Seen durch Erregen oder Bewegen oder Verbessern der Durchlüftung und Sauerstoffanreicherung von Teilen von Seen und Gewässern (sämtliche vorgenannten Waren soweit in Klasse 12 enthalten)