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Transporteinrichtungen, nämlich Transportbänder, Aufzüge, Fahrtreppen, Hebegeräte; Kommunikationseinrichtungen, Computer und Datenverarbeitungsgeräte, elektrische Energieversorgungs- und verteilungseinrichtungen, wie zum Beispiel Schaltgeräte, Strom- und Spannungswandler (soweit in Klasse 9 enthalten); Feuerlöscheinrichtungen, nämlich Feuerlöschgeräte und Feuerlöschfahrzeuge; Beleuchtungs-, Klima- und Lüftungseinrichtungen, Dampferzeugungs- und Trockeneinrichtungen; Geschäftsführung von Luftverkehrsanlagen, wie Flughäfen, für Dritte, nämlich Organisation und Führung, insbesondere Aufstellen und Implementierung von Organisationsplänen, Erfassen von Verfahrensabläufen und deren Überwachung sowie Personalbedarfsplanung und Öffentlichkeitsarbeit; Organisatorische Beratung in Organisation, Führung und Betrieb von Luftverkehrsanlagen wie Flughäfen; Durchführung von Studien über Leitung, Organisation und Betrieb von Luftverkehrsanlagen, nämlich Auswerten von Organisationsplänen, Erfassen von Verfahrensabläufen und deren Auswertung; Erstellen von Statistiken; Finanzierung zur Einrichtung von Luftverkehrsanlagen, wie Flughäfen sowie Vermittlung von Finanzierung zur Einrichtung von Luftverkehrsanlagen; Beratung bei der Finanzierung von Luftverkehrsanlagen und damit in Zusammenhang stehender Bauvorhaben; Finanzierungsberatung bei Organisation, Führung und Betrieb von Luftverkehrsanlagen wie Flughäfen; Bau und Bauleitung zur Errichtung von Flughäfen einschließlich deren Infrastruktur wie Gebäude, Rollfeld, Start- und Landebahnen, Energieversorgungs- Telekommunikations- und Transporteinrichtungen; Dienstleistungen eines Baubetreuers, nämlich wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von fremden Bauvorhaben in organisatorischer und finanzieller Hinsicht; Montage und Errichtung von Energieversorgungs- Telekommunikations und Transporteinrichtungen sowie von Gebäuden; Wartung und Instandhaltung für andere von flughafentechnischen Einrichtungen sowie baulicher Anlagen von Luftverkehrsanlagen; Planung, Projektentwicklung und Projektleitung zur Errichtung von Flughäfen einschließlich deren Infrastruktur wie Gebäude, Rollfeld, Start- und Landebahnen, Energieversorgungs- Telekommunikations- und Transporteinrichtungen, Erstellen von Funktionsplänen für Luftverkehrsanlagen; Beratung bei technischen, organisatorischen, betrieblichen, finanziellen und betriebswirtschaftlichen Untersuchungen über die Durchführbarkeit der Errichtung von Luftverkehrsanlagen; Technische Beratung in Organisation, Führung und Betrieb von Luftverkehrsanlagen wie Flughäfen