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Abziehbilder (auch solche aus PVC und solche zum Aufbügeln), Rubbelbilder, Papier- und PVC-Aufkleber, Geschenkpapier, Geschenkanhänger aus Papier oder Pappe; Ausschneidefiguren und -dekorationen aus Pappe, Schreibwaren, Post- und Grußkarten, Tauschkarten, Briefpapier und Briefumschläge, Briefmarken, Namensschildchen aus Papier oder Pappe, Notizbücher, Notiztafeln, Adreßbücher, Aktendeckel und -hefter, Folienlochverstärker, Kalender, Alben, Briefbeschwerer, Brieföffner, Schreibunterlagen, Becher für Schreibgeräte, Tischordner (Behälter für Schreib- und Büroutensilien); Behälter für Haushalt und Küche, soweit in Klasse 14 enthalten; Bekleidungsstücke, Kopfbedeckung, Schuhwaren, Gürtel für Bekleidungszwecke; Betrieb von Freizeit- und Vergnügungsparks; Brettspiele, Plüschtiere und -puppen; Brillen, Sonnenbrillen, Brillenetuis, Brillenketten, -schnüre und -gläser; Druckerzeugnisse, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Comichefte und -bücher, Sketchbücher, Malbücher; elektronische und elektrotechnische Apparate und Instrumente soweit in Klasse 9 enthalten; Eßgeschirr und -utensilien, soweit in Klasse 21 enthalten; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Hobby- und Modellbaukästen mit Beschäftigungsmaterial für Spielzwecke; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Künstlerbedarfsartikel; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Druckerzeugnissen, Spielen, geologischen Modellen und Präparaten, Globen; Lineale, Radiergummis, Hefter, Heft- und Büroklammern, Bücher- und Lesezeichen; Möbel, Spiegel, Rahmen; Papier, Pappe (Karton), Papier- und Pappwaren, soweit in Klasse 16 enthalten; Partyartikel aus Papier und/oder Pappe, nämlich Partyhüte, Luftschlangen, Fähnchen, Girlanden, Tischdekorationen, Servietten, Tischdecken, Partygeschirr, Masken; Produktion und Gestaltung von Rundfunk- und Fernsehsendungen, insbesondere Rundfunk- und Fernsehunterhaltungssendungen, Apparaten und Geräten für die Produktion von Filmen und Fernsehprogrammen; Produktionen, Vorführungen und Vermietungen von Filmen, Produktionen und Reproduktionen von Ton- und Bildaufnahmen auf Video- und/oder Tonkassetten, -bänder und -platten; Puzzles; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Reise- und Handkoffer; Rollschuhe, Rollbretter, Schlittschuhe, Masken zum Verkleiden für Spielzwecke; Rucksäcke; Schlüsselketten und -anhänger aus Kunststoff; Schnittmuster und Zeichenschablonen; Schreibmaschinen und Bürogeräte (ausgenommen Möbel), soweit diese in Klasse 16 enthalten sind; Schreibtafeln, Klebstoffe für Papierwaren und Haushaltszwecke, Schreibgeräte, Etuis für Schreib-, Mal- und Zeichenutensilien (ausgenommen aus Leder), Bleistiftdosen, Bleistifthalter, Bleistiftverlängerer, Bleistiftspitzer, Zeichen-, Mal- und Modellierwaren und -geräte; Spiel- und Luftballons, Spielfiguren; Spiele und Spielzeug (auch elektronisch, ausgenommen als Zusatzgeräte für Fernsehapparate) insbesondere Handcomputerspiele sowie Spielkassetten, -disketten und -patronen dafür; Spielkarten; Spielzeuglandschaften und -gebäude, deren Teile und Spielzubehör dafür soweit in Klasse 28 enthalten sind; Stempel und Stempelfarben, Tinte und Teile aller vorgenannten Waren, soweit in Klasse 16 enthalten; Theateraufführungen, Veranstaltungen von Tanz- und/oder Musikdarbietungen sowie Unterhaltungsshows; Turn- und Sportgeräte; Uhrarmbänder, Uhren und Zeitmeßinstrumente; Verkaufsautomaten, Spiel- und Unterhaltungsautomaten (auch münzbetätigte), Video- und Computerspiele zum Anschluß an Fernsehgeräte (auch münzbetätigte); Volksbelustigungen, Zirkusdarbietungen, Schaustellung von Tieren; Vorführung und Vermietung von Video- und/oder Tonkassetten, -bänder und -platten; Waren aus Holz oder Holzersatzstoffen oder aus Kunststoff, nämlich Kleiderbügel, kunstgewerbliche Gegenstände und Ziergegenstände; Waren aus Leder und Lederimitationen, nämlich Taschen u.a., nicht an die aufzunehmenden Gegenstände angepaßte Behältnisse sowie Kleinlederwaren, insbesondere Geldbeutel, Brieftaschen, Schlüsseltaschen; Zubehör für Video- und Computerspiele und für ähnliche elektronische Apparate, nämlich Boxen zum Aufbewahren von Kassetten oder Disketten, Spielkassetten, -disketten, -patronen für Video- und Computerspiele; auf Bildträger aufgezeichnete Fernsehprogramme; auf Maschinen lesbare Datenträger aufgezeichnete Computerprogramme, soweit in Klasse 9 enthalten; bespielte und unbespielte Ton- und/oder Bildträger (ausgenommen unbelichtete Filme), insbesondere Compact-Disc, Schallplatten, Tonbänder, Tonkassetten, Videoplatten, -folien, -disketten, -kassetten und -bänder, belichtete Filme; elektronische Spiele und deren Zubehör, soweit in Klasse 9 enthalten; Veranstaltungen von Tanz- und/oder Musikdarbietungen sowie Unterhaltungsshows, Produktionen und Reproduktionen von Ton- und Bildaufnahmen auf Video und/oder Tonkassetten, -bänder und -platten; Vorführungen und Vermietungen von Video- und/oder Tonkassetten, -bänder -platten; Produktionen und Gestaltungen von Rundfunk- und Fernsehsendungen, insbesondere Rundfunk- und Fernsehunterhaltungssendungen, soweit diese in der Klasse 41 enthalten sind; Behälter für Haushalt und Küche, soweit in Klasse 21 enthalten; Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen aus Leder und Lederimitat, soweit in Klasse 25 enthalten; elektronische Spiele und deren Zubehör, soweit in Klasse 28 enthalten