9
Vermessungsinstrumente, Apparate und Instrumente zur Regelung und Steuerung (soweit in Klasse 9 enthalten), insbesondere elektrische Apparate und Instrumente, Kontrollinstrumente, Navigationsgeräte, Geräte zur Wiedergabe von Ton und Bild, Magnetaufzeichnungsträger, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Steuerungssysteme und Steuerungscomputer für Displays in Luft- und Landfahrzeugen, Computer zur Flugregelung und Flugsteuerung, Computer zur Steuerung und Regelung von Antriebsmotoren und Hilfsantrieben für Luftfahrzeuge, Steuerungssysteme für Gebrauchseinrichtungen in Luftfahrzeugen, wie z.B. Displays, Türen, Beleuchtung; Kontrollinstrumente und Navigationsgeräte, nämlich Bedien- und Anzeigeelemente für Luftfahrzeuge und wehrtechnische Landfahrzeuge, Bedien- und Anzeigegeräte für die Flugsteuerung und Flugführung, Kreiselsysteme, Sensoren und Instrumente für Luftfahrzeuge und wehrtechnische Landfahrzeuge, zur Erfassung und Anzeige verschiedenster Messgrößen; Computer-Plattform (auch miteinander vernetzt) für Luftfahrtsysteme, modulare Computer-Plattformen und Module für Datenverarbeitung, Steuerung und Verwaltung von Flugzeug- und Versorgungssystemen, insbesondere im Cockpit und in der Kabine von Flugzeugen; Regel- und Steuergeräte für Einrichtungen und Module in der Flugzeugkabine; Computer zur Erfassung, Verarbeitung und Steuerung von flugsicherheitskritischen Echtzeit- und Sensordaten; Software und Softwarewerkzeuge und -generatoren zur Erstellung von flugsicherheitskritischen Applikationen; Stromversorgungs-, Notstromversorgungs-, Steuer- und Regelungsgeräte für elektrische Systeme, insbesondere die Innenbeleuchtung, von Fahrzeugen, insbesondere Flugzeugkabinen, nämlich Lampenansteuergeräte, Vorschaltgeräte, Strom- und Spannungsregler, Netzteile, Batteriepacks, Batterieladegeräte; Systeme aus miteinander vernetzten solchen Stromversorgungs-, Notstromversorgungs-, Steuer- und Regelungsgeräten, insbesondere auch an ein zentrales Steuergerät wie Steuerrechner angeschlossen und von diesem zentral gesteuert und geregelt, für elektrische Systeme, insbesondere die Innenbeleuchtung, von Fahrzeugen, insbesondere Flugzeugkabinen; technische Ausrüstung einschließlich Elektrik sowie Cockpitelektrik- und -elektroniksysteme als Teile von Einbau-Modulen für Fahrzeuge, insbesondere Flugzeugkabinen
11
Beleuchtungseinrichtungen und -apparate (soweit in Klasse 11 enthalten); Geräte für die Innenbeleuchtung von Fahrzeugen, insbesondere Flugzeugkabinen, wie Deckenleuchten, Wandleuchten, Strahler, Leseleuchten, Bodenmarkierungsleuchten, Fluchtwegmarkierungsleuchten, Notleuchten sowie Leuchtmittel für solche Geräte; sanitäre Anlagen einschließlich Wasser- und Abwasserleitungen als Teile von Einbau-Modulen für Fahrzeuge, insbesondere Flugzeugkabinen
12
elektronisch geregelte oder gesteuerte und stromversorgte Geräte als Teile von Fahrzeugen, insbesondere als in der Kabine angeordnete Teile von Flugzeugen; Einbau-Module für Fahrzeuge, insbesondere Flugzeugkabinen, wie Bordküche, Bordbar, Toilettenraum, Nasszelle, Ruheraum, Cockpit, Garderobenschrank, Stauraummodul, sowohl als Komplettmodul als auch Einzelteile davon
21
Küchengeräte als Teile von Einbau-Modulen für Fahrzeuge, insbesondere Flugzeugkabinen
37
Installation, Wartung, Überholung und Reparatur der vorgenannten Waren
42
industrielle Forschung und Entwicklung; Erstellung von Programmen für die Datenverarbeitung, insbesondere Erstellung von Software und Softwarewerkzeugen und -generatoren für flugsicherheitskritische Applikationen; Dienstleistungen auf dem Gebiet der EMV-Messungen (soweit in Klasse 42 enthalten)