5
Diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittelzusatzstoffe und Geschmacksverstärker für medizinische Zwecke, alle vorbezeichneten Waren nicht als Fertigarzneimittel
29
Kakaobutter; Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil, insbesondere aromatisierte und koffinierte Milchmischgetränke; verarbeitete Mandeln und Haselnüsse; Konfitüren und Fruchtfüllungen, insbesondere back- und kochbeständige Konfitüren; Fruchtgelees und gesalzene Gelees; Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittelzusatzstoffe auf der Basis von Proteinen, Fetten, Fettsäuren, Polyphenolen, unter Hinzufügung von Vitaminen, Mineralien, Spurenelementen, entweder einzeln oder zusammen, alle vorbezeichneten Waren auch als Geschmacksverstärker, soweit in Klasse 29 enthalten
30
Rohschokolade für Industrie und Haushalt, Schokoladenkuvertürenmischungen; Schokoladenkuvertürenmischungen zur Herstellung von Zuckerwaren; Schokoladenkuvertüren und Garnierungen; Industrieschokolade; Schokoladensirup; Zuckerwaren auf der Basis von Schokolade für den Einzelhandelsabsatz und zum Einsatz in der Lebensmittelindustrie; flüssige und feste Schokolade zum Einsatz in der Schokoladenindustrie und nicht für den unmittelbaren menschlichen Verzehr; Kakao und Kakaopulver, insbesondere Instantpulver, Getränke in Pulverform unter Verwendung von Kakao; Kakao und Schokoladengetränke; Schokolade und Schokoladenwaren, insbesondere Schokoladenriegel und Schokoladentafeln, einschließlich Schokoladenriegel und -tafeln mit Fruchtfüllung oder unter Einschluss von Fructose; Schokoladenmischungen und Schokoladenglasuren; Waffeln mit Schokoladenüberzug, insbesondere Waffelkekse und Waffelpralinen; schokolierte Dragees; Schokoladendesserts; Dessertsoßen, insbesondere Dessertsoßen mit Schokoladengeschmack; Brot, feine Backwaren und Konfekt; Pralinen, Schokolade-, Nuss- und Nugatcremes als Brotaufstrich; Kaffee; Tee; Aromastoffe (pflanzliche), ausgenommen ätherische Öle und Würzmittel für Nahrungsmittel, insbesondere Aromastoffe, aus und Würzmittel für Getränke; Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittelzusatzstoffe auf der Basis von Kohlenhydraten, Ballaststoffen, unter Hinzufügung von Vitaminen, Mineralien, Spurenelementen, entweder einzeln oder zusammen, alle vorbezeichneten Waren auch als Geschmacksverstärker, soweit in Klasse 30 enthalten; Marzipan- und Haselnussmassen