29
Fleisch-, Fisch- und Wurstwaren sowie Suppen, Brühen und Fleischextrakte; Speiseöle und -fette; Fertiggerichte, im Wesentlichen bestehend aus Fleisch, Wurst, Fisch, Gemüse, Getreideprodukten, Kartoffeln, Nudeln und/oder Reis; konserviertes, getrocknetes und/oder gekochtes Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte; Obst- und Gemüsemark; Gemüsegallerten; Konfitüren, Fruchtmuse; Eier; Milch und Milchprodukte, Milchmischgetränke; Frucht- und Kräuterquarkspeisen, Süß- und Dessertspeisen; Käse, Käsezubereitungen; Salzgebäck; Kartoffel- und/oder Getreidechips und -sticks; geschälte Nüsse und andere Knabberartikel, Nussmischungen mit und ohne Zusatz von Rosinen und/oder Trockenfrüchten; sämtliche vorgenannten Waren, soweit in Klasse 29 enthalten
30
Kaffee, Tee, Kakao, Kakaowaren, Schokolade, Schokoladewaren, kakaohaltiges Getränkepulver; Schokogetränke, Marzipan, Nougat, Marzipan- und Nougaterzeugnisse; Puddings; Brotaufstrich, unter hauptsächlicher Verwendung von Zucker, Kakao, Nougat, Milch und/oder Fetten; Pralinen, auch gefüllt; Zucker, natürliche Zuckerersatzstoffe, Zuckerwaren, Vanillezucker; Bonbons, insbesondere Karamell-, Pfefferminz-, Frucht-, Gummibonbons, Dauerlutscher, Kaugummi (für nichtmedizinische Zwecke); Reis, Tapioka, Kaffee-Ersatzmittel; Sago; Pizzen; Getreidekörner, Getreideschrot und andere Getreidepräparate für Nahrungszwecke, Mehle, geschältes Vollkorngetreide, auch in Form von Mischungen und anderen Zubereitungen, insbesondere Kleie, Keimen, Grieß, Mehl, Leinsamen, Müsli und Müsliriegel; Brot, Brötchen, feine Back- und Konditorwaren; Teigwaren und Vollkornteigwaren, insbesondere Nudeln; backfertige Kuchenmassen, Backaromen, Tortenguss, Speiseeis, Eiskrem; Honig, Melassesirup, Hefe, Backpulver, Puddingpulver; Salz; Senf; Essig; Mayonnaise, Gewürze, Kräuter, Würzmittel und daraus hergestellte Erzeugnisse für Nahrungsmittel; Salzgebäck, Getreidechips, gesalzene und ungesalzene Nüsse und andere Knabberartikel; Götterspeisen; Salatsaucen, Saucen (einschließlich Fruchtsaucen), Saucenbinder, Saucenpulver, Marinaden, Ketchup, Meerrettich, Kapern; sämtliche vorgenannten Waren, soweit in Klasse 30 enthalten
32
Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Mineralwässer mit und ohne Kohlensäure; alkoholfreie, entalkoholisierte und alkoholreduzierte Getränke (ausgenommen entalkoholisierte Weine), Biere