5
Hausschwammvertilgungsmittel; hundeabstoßende Mittel; katzenabstoßende Mittel; keimtötende Mittel; Luftreinigungsmittel; Mittel für die Bodensterilisierung; Mittel zur Desodorierung der Luft; pilztötende Mittel [Antikryptogame]
21
Aerosolzerstäuber [nicht für medizinische Zwecke]; elektrische Insektenanlock- und -vertilgungsgeräte; elektrische Taubenabwehrvorrichtungen in Form von Elektroverdrahtungen nach dem Weidezaunprinzip; Fallen für Mäuse; Fliegenfallen; Fliegenklatschen; Insektenfallen; Fallen für Tiere, nämlich Köderkammern und Köderdosen; konfliktfreie Schlagfallensysteme zur Nagetierbekämpfung; Rattenfallen; im Wesentlichen aus Schädlingsfallen bestehende Systeme zum Monitoring von Schädlingsbefall; mechanische Taubenabwehrvorrichtungen in Form von Spikes [Nadeln]; aus Köderstationen [leer] zum Befüllen mit Giftköder sowie aus Schlagfallen bestehende Vorrichtungen zur Vertilgung von schädlichen Tieren, insbesondere zur Nagetierbekämpfung
37
Außenreinigung von Gebäuden; Innenreinigung von Gebäuden; Desinfektionsarbeiten; Insektenbekämpfung; Installation von Vorrichtungen zur Vertilgung von schädlichen Tieren, insbesondere von Vorrichtungen wie in Klasse 21 beansprucht; Mardervergrämung; Nagetierbekämpfung; Rattenvertilgung; Schädlings- und Ungeziefervernichtung [ausgenommen für landwirtschaftliche Zwecke], insbesondere auch im Rahmen von Dienstleistungen eines integrierten Schädlingsmanagements [ISM]; Taubenbekämpfung; Wespenbekämpfung
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Durchführung von Schulungen zum integrierten Schädlingsmanagement [ISM]; Durchführung von Schulungen für Hygienebeauftragte; Durchführung von Schulungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene, insbesondere für die Lebensmittelindustrie, für den Lebensmittelhandel und für das Gastgewerbe
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technische Beratung zum integrierten Schädlingsmanagement [ISM]; technische Beratung zu und Begleitung durch Qualitätsprüfung und -sicherungsberatung von betrieblichen Hygienemanagementsystemen; Dienstleistungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene, insbesondere für die Lebensmittelindustrie, für den Lebensmittelhandel und für das Gastgewerbe, nämlich Lebensmittelhygiene-Beratung und Qualitätsprüfung in Bezug auf Lebensmittelhygiene; technische und wissenschaftliche Beratung zu biologischen und/oder chemischen und/oder physikalischen Mitteln und Verfahren zur Schädlingsbekämpfung; technische und wissenschaftliche Beratung zu biologischen und physikalischen Nachweismethoden von Schädlingsbefall; Beratung zu präventiven Servicemaßnahmen zum Schädlingsbefall; biologische Forschung, insbesondere mikrobiologische Untersuchungen von Proben, insbesondere Tupferproben und Lebensmittelproben; Bestimmung von Schädlingen anhand von Proben; Dienstleistungen eines Chemikers; Dienstleistungen von chemischen Labors; Dienstleistungen von Ingenieuren; Dienstleistungen eines Ingenieurbüros, insbesondere baubegleitende Planung für Installationen im Taubenschutz; Durchführung chemischer Analysen; Erstellung von technischen Gutachten zum Hygienestatus und der Befalldichte von Gebäuden; Erstellung von technischen Gutachten; Forschungs- und Entwicklungsdienste bezüglich neuer Produkte für Dritte; Produktenwicklung, insbesondere von Produkten, wie sie in Klasse 21 beansprucht werden; technische Projektplanungen; Technologieberatung; Wasseranalyse, insbesondere Überprüfung von Trinkwasser auf Legionellen; wissenschaftliche Labordienstleistungen