29
Fleisch, Fisch, Wild und Geflügel sowie Waren daraus in frischer, tiefgefrorener, geräucherter und teilzubereiteter Form, auch in Form von Frikadellen oder als Extrakt; Wurstwaren und Wurstkonserven; Fertiggerichte, im Wesentlichen bestehend aus Fleisch und Fisch; Fischsülzen; Fleisch-, Fisch-, Wild-, Geflügel-, Gemüse-, Obst- und Suppenkonserven, auch als Tiefkühlkost; Fleisch-, Fisch-, Frucht- und Gemüsegallerten; konserviertes und getrocknetes Obst und Gemüse, einschließlich Mixedpickles; Wurst-, Fleisch-, Fisch-, Geflügel- und Gemüsesalate; Ragouts und Fertiggerichte in konservierter Form, im Wesentlichen bestehend aus einem Fleischanteil und mit einer Gemüse-, Kartoffel-, Reis- oder Nudelbeilage; Suppen und Brühe, auch in Extraktform; Eier, Milch und Milchprodukte, nämlich Butter, Käse und Käsezubereitungen, Sahne, Joghurt und Joghurtdesserts, Crème fraîche, Kefir, Molke- und Milchpulver für Nahrungszwecke, Kondensmilch; aus Milch, Molke, Joghurt, Sahne, Obstsäften und/oder Obst und stärkehaltigen Bindemitteln zubereitete Speisen; Eier, Speiseöle und –fette; Marmeladen und Konfitüren, Mischungen aus zubereiteten Früchten unter Beigabe von Honig, in konservierter Form, auch als Brotaufstrich; Tofu und Tofuerzeugnisse mit Tofu als wesentlichem Bestandteil; Seitan (Fleischersatz) und Seitanerzeugnisse mit Seitan als Wesentlichem Bestandteil, Algenerzeugnisse mit Algen als wesentlichem Bestandteil, jeweils für den menschlichen Verzehr und insbesondere als Alternative zu Fleisch und Fleischwaren; Süßspeisen, nämlich Quarkzubereitungen und Früchtedesserts; vorgenannte Waren der Klasse 29 auch als Feinkostartikel; Feinkostartikel, nämlich Salate (soweit in Klasse 29 enthalten), insbesondere Gemüse-, Frucht- und Obstsalate sowie zubereitete Endivien- und Kopfsalate; Feinkostartikel, nämlich Leberpasteten und Krustentiere (nicht lebend)
30
Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melasse, Hefe, Backpulver; Pizzen; Quiches; Salz, Senf; Essig; Saucen; Gewürze; Kühleis; natürliche, nichtmedizinische Zuckeraustauschstoffe; Fertiggerichte, im Wesentlichen bestehend aus Nudeln; Fertiggerichte aus Teigwaren; Salatsaucen; Gewürzmischungen und -zubereitungen; Melassesirup, Süßspeisen, nämlich Puddingdesserts, mit Milch zubereiteter Reisbrei und Grießbrei, Speiseeis und Speiseeispulver, vorgenannte Waren der Klasse 30 auch als Feinkostartikel; Feinkostartikel, nämlich Fleischpasteten, Pasteten (Backwaren), Pasteten (mit Teigmantel); sämtliche vorstehenden Waren der Klasse 30, soweit möglich, auch als Zubereitungen und auch in konservierter, gekühlter oder tiefgekühlter Form; Kartoffelmehl für Nahrungszwecke; Wild- und Geflügelfleischpasteten; Fischmarinaden; Algen (Würzmittel)
31
land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit in Klasse 31 enthalten; lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Malz