29
Fischölderivate zum Einbringen in Lebensmittel, soweit in Klasse 29 enthalten; Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild, Hackfleischprodukte und Wurstwaren hergestellt aus Schweine-, Rinder-, Wildfleisch, Geflügel, Fisch und/oder sonstigem tierischen und/oder pflanzlichem Protein, sämtlich in frischer oder konservierter (einschließlich gekochter, gepökelter, geräucherter und tiefgekühlter) Form; Salate, hauptsächlich bestehend aus Fleisch, Fisch, Geflügel oder Wild, Fleisch- und/oder Fischwaren, Wurstwaren und/oder Geflügel und/oder Wild; Fleischextrakte; Speiseöle und Fette; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes, gekochtes oder zubereitetes Obst und Gemüse, schokoliertes, dragiertes oder glasiertes Obst; Früchte-, Obst- und Gemüsesalate, Früchte-, Obst- und Gemüsekonserven (Dosen); Früchte in Alkohol; Fruchtmark; Fruchtsnacks; Kompotte; Muse; Gallerten (Gelees); Eier, Milch, Milchprodukte, insbesondere Butter, Buttercreme, Margarine, Brotaufstriche (fetthaltig), Käse, Frischkäse, Sahne, Rahm, Sauerrahm, Joghurt, Buttermilch, Dickmilch, Molke, Kefir, Milchpulver für Nahrungszwecke, Fertigdesserts, Quark, Sahne mit Zusätzen (Kräuter und/oder zubereiteten Früchten, Zerealien), sowie auf der Basis von Milch zubereitete Milchmischgetränke; Desserts aus Joghurt, Quark und Sahne; Desserts unter Verwendung frischer Milch und Stärke als Bindemittel; Joghurtgetränke, Milchgetränke; Milchfruchtgetränke
30
Kaffee, Tee, Kakao, Trinkschokolade, vorgenannte Waren auch in Extraktform (flüssig oder trocken) als Fertiggetränk sowie in Portionsverpackungen; Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle- und Getreidepräparate; Getreideerzeugnisse für Nahrungszwecke insbesondere aus Weizen, Mais, Reis und Hafer, Gerste, Malz, Roggen in Form von Flocken, Grießschrot, Kleie, aufgeschlossenen, gerösteten und extrudierten Körnern, auch gesüßt, gewürzt, vitaminisiert oder aromatisiert; aus vorstehenden Getreideerzeugnissen hergestellten Nahrungszubereitungen insbesondere Frühstücksnahrungsmittel, Knabberartikel, soweit in Klasse 30 enthalten, Getreide- und Müsliriegel und -waffeln, Kekse, auch in Mischung mit getrockneten Früchten und Nüssen; Brot, Kuchen, Biskuits, feine Backwaren und Konditorwaren, Zuckerwaren, Schokolade, Schokoladewaren, aus den vorgenannten Waren hergestellte Füllungen für Gebäck und Knabbererzeugnisse; Knabbererzeugnisse und kleine Imbisse in der Hauptsache aus Getreide, Schokolade, Kakao, Kuchen und/oder Gebäck bestehend; Speiseeis, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Soßen (Würzmittel); Gewürze, Frühstückszerealien, im Wesentlichen Zerealien enthaltende Erzeugnisse als Frühstückskost, für kleine Imbisse und als Beigabe bei der Zubereitung von Speisen, Ketchup (Soße); Fruchtsoßen; Mayonnaise
32
Alkoholfreie Getränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke, Wässer (Getränke), Fruchtnektare (alkoholfrei); Fruchtsäfte, Molkegetränke; Gemüsesäfte (Getränke); isotonische Getränke; Limonaden; Präparate für die Zubereitung von Likören; Sirupe für Getränke; Erzeugnisse für die Herstellung von Mineralwässern; Brausepulver für Getränke; Brausetabletten für Getränke; Essenzen für die Zubereitung von Getränken; Malzbier, Bier; Smoothies