6
Baumaterialien aus Metall; Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Metallrohre; Flansche [Schellen] aus Metall; Rohre, Rohrfernleitungen, Rohrverbindungsstücke, Rohrkupplungen, Anbohr-T-Stücke und Formstücke aus Metall; Übergangsstücke zur Verbindung von Metall- und Kunststoffrohren, soweit in Klasse 6 enthalten; Verzweigungen aus Metall für Rohrleitungen; Druckrohrleitungen aus Metall; Sanierungskapseln (Baumaterial) aus Metall; Behälter- und Rohrverschlüsse aus Metall; Molchschleusen aus Metall; Überschieber aus Metall, ausgenommen als Maschinenteile; Ventile und Schieber aus Metall, ausgenommen als Maschinenteile; Dehnungselemente aus Metall zum Ausgleich der Längenänderungen von Rohrleitungen für Gas- und Ölpipelines sowie für Wasserleitungen, soweit in Klasse 6 enthalten; Teile (Kleineisenwaren), überwiegend aus Metall und ausgenommen als Teile von Maschinen oder Heizungsanlagen, für Gas- und Flüssigkeitsarmaturen, soweit in Klasse 06 enthalten, nämlich Muffen, Klappen, Muffen-Klappen, Schellen, Klemmen, Klammern, Bügel, Kappen, Flansche, Zug-, Schmutz- und Verdrehsicherungen, Fittinge, Rohr- und Schlauchkupplungen; Mauerdurchführungen aus Metall für Einzelsparten- und Mehrspartenhauseinführungen von Gas, Wasser, Elektro- und Kabel-TV; Wasser-, Gas- und Ölleitungen aus Metall; alle vorgenannten Waren soweit in Klasse 6 enthalten; alle vorstehend genannten Waren dieser Klasse nur solche für Hauseinführungen sowie im Bereich der Energieversorgung außerhalb von Gebäuden, sowie solche für den Rohrleitungsbau und Armaturenbau in Industrieanlagen, insbesondere nicht für sanitäre Anlagen sowie für den Einsatz in Küche und Bad, und nicht zur Wärmedämmung, zur Schalldämmung und für die Bewehrungstechnik im Hoch- und Tiefbau; Baumaterialien aus Metall; Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Metallrohre; Flansche [Schellen] aus Metall; Rohre, Rohrfernleitungen, Rohrverbindungsstücke, Rohrkupplungen, Anbohr-T-Stücke und Formstücke aus Metall; Übergangsstücke zur Verbindung von Metall- und Kunststoffrohren, soweit in Klasse 6 enthalten; Verzweigungen aus Metall für Rohrleitungen; Druckrohrleitungen aus Metall; Sanierungskapseln (Baumaterial) aus Metall; Behälter- und Rohrverschlüsse aus Metall; Molchschleusen aus Metall; Überschieber aus Metall, ausgenommen als Maschinenteile; Ventile und Schieber aus Metall, ausgenommen als Maschinenteile; Dehnungselemente aus Metall zum Ausgleich der Längenänderungen von Rohrleitungen für Gas- und Ölpipelines sowie für Wasserleitungen, soweit in Klasse 6 enthalten; Teile (Kleineisenwaren), überwiegend aus Metall und ausgenommen als Teile von Maschinen oder Heizungsanlagen, für Gas- und Flüssigkeitsarmaturen, soweit in Klasse 06 enthalten, nämlich Muffen, Klappen, Muffen-Klappen, Schellen, Klemmen, Klammern, Bügel, Kappen, Flansche, Zug-, Schmutz- und Verdrehsicherungen, Fittinge, Rohr- und Schlauchkupplungen; Mauerdurchführungen aus Metall für Einzelsparten- und Mehrspartenhauseinführungen von Gas, Wasser, Elektro- und Kabel-TV; Wasser-, Gas- und Ölleitungen aus Metall; alle vorgenannten Waren soweit in Klasse 6 enthalten; alle vorstehend genannten Waren dieser Klasse nur solche für Hauseinführungen sowie im Bereich der Energieversorgung außerhalb von Gebäuden, sowie solche für den Rohrleitungsbau und Armaturenbau in Industrieanlagen, insbesondere nicht für sanitäre Anlagen sowie für den Einsatz in Küche und Bad, und nicht zur Wärmedämmung, zur Schalldämmung und für die Bewehrungstechnik im Hoch- und Tiefbau
7
Armaturen als angepasste Maschinenteile für chemische und petrochemische Anlagen sowie für Erdöl-, Erdgas- und Produktenfernleitungen, soweit in Klasse 7 enthalten; Kolben aus Metall als Maschinenteile; Gehäuse aus Metall für Maschinen; Getriebe, ausgenommen für Landfahrzeuge; Blasensetzgeräte zur Absperrung von Gashauptleitungen mittels Blasen; Armaturen als Maschinen- und Anlagenteile, soweit in Klasse 7 enthalten; Regler als Maschinenteile; Ventile, insbesondere Absperrventile, Schnellschlussventile, Rückschlagventile, Wechselventile, Mischventile, Überdruckventile, Überströmventile, Klappenventile, Sicherheitsventile, Drosselventile, Regelventile, Reduzierventile, Magnetventile, Umschaltventile und Ausblasventile, alle vorgenannten Waren soweit in Klasse 7 enthalten; Klappen als Maschinenteile, insbesondere Rückschlagklappen, Drosselklappen und Schnellschlussklappen als Maschinenteile; Hähne als Maschinenteile, insbesondere Absperrhähne, Mehrweghähne, Kugelhähne und Regelhähne als Maschinenteile; Schieber und Ventile als Maschinenteile; hydraulische, pneumatische, elektro-hydraulische Antriebe und Steuerungen, Gas-über-Öl-, Elektroantriebe (ausgenommen für Landfahrzeuge) und Handantriebe; Zylinderantriebe und Unterwasserantriebe, soweit in Klasse 7 enthalten; Gas-über-Öl-Steuerungen, soweit in Klasse 7 enthalten; alle vorstehend genannten Waren dieser Klasse nur solche für Hauseinführungen sowie im Bereich der Energieversorgung außerhalb von Gebäuden, sowie solche für den Rohrleitungsbau und Armaturenbau in Industrieanlagen, insbesondere nicht für sanitäre Anlagen sowie für den Einsatz in Küche und Bad; Armaturen als angepasste Maschinenteile für chemische und petrochemische Anlagen sowie für Erdöl-, Erdgas- und Produktenfernleitungen, soweit in Klasse 7 enthalten; Kolben aus Metall als Maschinenteile; Gehäuse aus Metall für Maschinen; Getriebe, ausgenommen für Landfahrzeuge; Blasensetzgeräte zur Absperrung von Gashauptleitungen mittels Blasen; Armaturen als Maschinen- und Anlagenteile, soweit in Klasse 7 enthalten; Regler als Maschinenteile; Ventile, insbesondere Absperrventile, Schnellschlussventile, Rückschlagventile, Wechselventile, Mischventile, Überdruckventile, Überströmventile, Klappenventile, Sicherheitsventile, Drosselventile, Regelventile, Reduzierventile, Magnetventile, Umschaltventile und Ausblasventile, alle vorgenannten Waren soweit in Klasse 7 enthalten; Klappen als Maschinenteile, insbesondere Rückschlagklappen, Drosselklappen und Schnellschlussklappen als Maschinenteile; Hähne als Maschinenteile, insbesondere Absperrhähne, Mehrweghähne, Kugelhähne und Regelhähne als Maschinenteile; Schieber und Ventile als Maschinenteile; hydraulische, pneumatische, elektro-hydraulische Antriebe und Steuerungen, Gas-über-Öl-, Elektroantriebe (ausgenommen für Landfahrzeuge) und Handantriebe; Zylinderantriebe und Unterwasserantriebe, soweit in Klasse 7 enthalten; Gas-über-Öl-Steuerungen, soweit in Klasse 7 enthalten; alle vorstehend genannten Waren dieser Klasse nur solche für Hauseinführungen sowie im Bereich der Energieversorgung außerhalb von Gebäuden, sowie solche für den Rohrleitungsbau und Armaturenbau in Industrieanlagen, insbesondere nicht für sanitäre Anlagen sowie für den Einsatz in Küche und Bad
11
Armaturen für chemische und petrochemische Anlagen sowie für Erdöl-, Erdgas- und Produktenfernleitungen, soweit in Klasse 11 enthalten; Kugelhähne, soweit in Klasse 11 enthalten; Wasserleitungsanlagen; Regelungs- und Sicherheitszubehör für Wasser- und Gasleitungen und wasserführende Armaturen, soweit in Klasse 11 enthalten; Armaturen für gasförmige und flüssige Medien, insbesondere für Gas-, Dampf-, Luft-, Öl-, Flüssigkeits- und Wasserleitungen, soweit in Klasse 11 enthalten; Ventile als Teile von Heizungsanlagen, insbesondere Absperrventile, Abblasventile, Schnellschlussventile, Rückschlagventile, Sicherheitsventile, Regelventile, soweit in Klasse 11 enthalten; PE-Kugelhähne, als Teile von Wasserversorgungsanlagen; alle vorstehend genannten Waren dieser Klasse nur solche für Hauseinführungen sowie im Bereich der Energieversorgung außerhalb von Gebäuden, sowie solche für den Rohrleitungsbau und Armaturenbau in Industrieanlagen, insbesondere nicht für sanitäre Anlagen sowie für den Einsatz in Küche und Bad; Armaturen für chemische und petrochemische Anlagen sowie für Erdöl-, Erdgas- und Produktenfernleitungen, soweit in Klasse 11 enthalten; Kugelhähne, soweit in Klasse 11 enthalten; Wasserleitungsanlagen; Regelungs- und Sicherheitszubehör für Wasser- und Gasleitungen und wasserführende Armaturen, soweit in Klasse 11 enthalten; Armaturen für gasförmige und flüssige Medien, insbesondere für Gas-, Dampf-, Luft-, Öl-, Flüssigkeits- und Wasserleitungen, soweit in Klasse 11 enthalten; Ventile als Teile von Heizungsanlagen, insbesondere Absperrventile, Abblasventile, Schnellschlussventile, Rückschlagventile, Sicherheitsventile, Regelventile, soweit in Klasse 11 enthalten; PE-Kugelhähne, als Teile von Wasserversorgungsanlagen; alle vorstehend genannten Waren dieser Klasse nur solche für Hauseinführungen sowie im Bereich der Energieversorgung außerhalb von Gebäuden, sowie solche für den Rohrleitungsbau und Armaturenbau in Industrieanlagen, insbesondere nicht für sanitäre Anlagen sowie für den Einsatz in Küche und Bad
17
Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest und Waren daraus, soweit in Klasse 17 enthalten; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs- und Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall); Armierungen (ausgenommen für Bauzwecke) für Rohre, Leitungen und Druckluftleitungen; Rohrverbindungsstücke und Rohrmuffen, soweit in Klasse 17 enthalten; Befestigungsschellen für Rohre; Isolierstücke, soweit in Klasse 17 enthalten; alle vorgenannten Waren nicht aus Metall; Dichtungen für Leitungen und für Gas- und Flüssigkeitsarmaturen; Zwei- oder Mehrkomponenten-Expansionsdichtungsmittel; Verfüllvorrichtungen für Dichtungsmaterial für Hauseinführungen, nämlich Dämmplatten und Dichtscheiben aus Kunststoff oder Gummi; Ventile aus Gummi; alle vorstehend genannten Waren dieser Klasse nur solche für Hauseinführungen sowie im Bereich der Energieversorgung außerhalb von Gebäuden, sowie solche für den Rohrleitungsbau und Armaturenbau in Industrieanlagen, insbesondere nicht für sanitäre Anlagen sowie für den Einsatz in Küche und Bad, und nicht zur Wärmedämmung, zur Schalldämmung und für die Bewehrungstechnik im Hoch- und Tiefbau; Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest und Waren daraus, soweit in Klasse 17 enthalten; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs- und Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall); Armierungen (ausgenommen für Bauzwecke) für Rohre, Leitungen und Druckluftleitungen; Rohrverbindungsstücke und Rohrmuffen, soweit in Klasse 17 enthalten; Befestigungsschellen für Rohre; Isolierstücke, soweit in Klasse 17 enthalten; alle vorgenannten Waren nicht aus Metall; Dichtungen für Leitungen und für Gas- und Flüssigkeitsarmaturen; Zwei- oder Mehrkomponenten-Expansionsdichtungsmittel; Verfüllvorrichtungen für Dichtungsmaterial für Hauseinführungen, nämlich Dämmplatten und Dichtscheiben aus Kunststoff oder Gummi; Ventile aus Gummi; alle vorstehend genannten Waren dieser Klasse nur solche für Hauseinführungen sowie im Bereich der Energieversorgung außerhalb von Gebäuden, sowie solche für den Rohrleitungsbau und Armaturenbau in Industrieanlagen, insbesondere nicht für sanitäre Anlagen sowie für den Einsatz in Küche und Bad, und nicht zur Wärmedämmung, zur Schalldämmung und für die Bewehrungstechnik im Hoch- und Tiefbau