3
Abschminkmittel; Augenbrauenstifte; Bleichmittel für kosmetische Zwecke; Deodorants für den persönlichen Gebrauch (Parfümerieartikel); Haarfärbemittel; Haarspray; Haarwasser; Hautcreme (kosmetisch); Kosmetika; Lippenstifte; Make-up; Mundpflegemittel, nicht für medizinische Zwecke; Nagellack; ätherische Öle; Parfümerieöle; Öle für Körper- und Schönheitspflege; Öle für kosmetische Zwecke; Parfümeriewaren; Parfüms; Rasiermittel; Rasierseife; Rasierwasser; Reinigungsmilch für Körper- und Schönheitspflege; kosmetische Schlankheitspräparate; Seifen; Shampoos; Sonnenschutzmittel (kosmetische Mittel zur Hautbräunung); Kosmetika zur Aufhellung der Haut; Zahnputzmittel
5
Hygienepräparate und Präparate für die Gesundheitspflege für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke, nämlich Vitamine, Mineralien, Kräuter, Ballaststoffe und Proteine, alle vorgenannten Waren in Tabletten-, Kapsel-, Pulver-, Pasten-, Granulat-, Riegel-, Gel- oder flüssiger Form; Vitaminpräparate als Nahrungsergänzungsmittel und mineralische Nahrungsergänzungsmittel, alle vorgenannten Waren in Tabletten-, Kapsel-, Pulver-, Pasten-, Granulat-, Riegel-, Gel- oder flüssiger Form
29
Präparate zur Nahrungsergänzung auf Milchbasis, Präparate zur Nahrungsergänzung auf der Basis von Eiweißen, Fetten, Fettsäuren, unter Beigabe von Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, entweder einzeln oder in Kombination, alle vorgenannten Waren in Pulverform, als Kapseln, als Tabletten, als Pasten, als Granulat, als Riegel, - oder als Gel , soweit in Klasse 29 enthalten, sämtliche Waren nicht für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel für nichtmedizinische Zwecke, nämlich Proteine in Tabletten-, Kapsel-, Pulver-, Pasten-, Granulat-, Riegel-, oder Gelform, alle vorgenannten Waren nicht in flüssiger Form; Getränkepulver auf der Basis von Trockenmilch
30
Präparate zur Nahrungsergänzung auf der Basis von Kohlehydraten, Ballaststoffen, unter Beigabe von Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, entweder einzeln oder in Kombination, alle vorgenannten Waren in Pulverform, als Kapseln, als Tabletten, als Pasten, als Granulat, als Riegel, als Gel, soweit in Klasse 30 enthalten, sämtliche Waren nicht für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel für nichtmedizinische Zwecke, nämlich Kräuter und/oder Ballaststoffe, alle vorgenannten Waren in Tabletten-, Kapsel-, Pulver-, Pasten-, Granulat-, Riegel-, oder Gelform, alle vorgenannten Waren nicht in flüssiger Form; Getreidepräparate für die menschliche Ernährung; Müsli, im Wesentlichen Getreideflocken und/oder Trockenfrüchte und/oder Nüsse enthaltend; Tee
32
Präparate in Pulverform für die Zubereitung von Getränken