9
elektronische Publikation (herunterladbar und/oder auf Datenträgern gespeichert); Spielprogramme für Computer; Ton- und Bildtonträger in allen Formaten, bespielt mit Musik- und/oder Filmproduktionen sowie interaktive Speichermedien jeden Formats (insbesondere CD, Langspielplatten, Minidisc, CD-Rom, CD-I, DVD), Software für Netzwerkdatenbänke, Magnetaufzeichnungsträger (insbesondere Musikkassetten, Tonbänder, Videobänder, Digital-Audio-Tape); Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Mauspads (Mausmatten); soweit in Klasse 9 enthalten
16
Druckereierzeugnisse, insbesondere CD-/DVD-Booklets, Flyer, Poster, Plakate, Postkarten, Bücher, Zeitschriften, Comics, Comic-Hefte, Schriften, Kalender, Fotografien, Aufkleber, Stickers (Papeteriewaren), Tickets (Eintrittskarten), Transparente, soweit in Klasse 16 enthalten
25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen als so genannte Merchandisingprodukte im Unterhaltungs- und Medienbereich, soweit in Klasse 25 enthalten
41
Dienstleistungen eines Tonstudios; Dienste von Unterhaltungskünstlern; Dienstleistungen eines Discjockeys; Komponieren von Musik; Herausgabe und Veröffentlichung von Druck- und Zeitschriften sowie sonstigen Druckerzeugnissen (insbesondere Magazinen, Büchern, bedruckte Tonträger- und Bildtonträgerhüllen, Postern, Plakaten, Fotografien, (ausgenommen für Werbezwecke), Verfassen von Drehbüchern und Texten (ausgenommen Werbetexte); Herausgabe von Druckerzeugnissen auch in elektronischer Form (ausgenommen für Werbezwecke); Herausgabe von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form, auch im Internet; Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften, soweit in Klasse 41 enthalten; Bereitstellen von elektronischen Publikationen (nicht herunterladbar); Veröffentlichung und/oder Vermietung von Ton- und Bildaufnahmen, Aufzeichnung von Videobändern, Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten, insbesondere Aufführung und Veranstaltung musikalischer Darbietungen, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Unterhaltungsshows, Film- und/oder Videofilmproduktionen sowie Produktion von Radio- und TV-Unterhaltungssendungen sowie von Shows und Musikstücken, soweit in Klasse 41 enthalten