29
Fleisch, Wurst, Geflügel, Wild, Fisch, Meeresfrüchte, alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen und Extrakte; Fertig-, Teil- und Halbfertiggerichte sowie Feinkostsalate, jeweils unter Verwendung von Fleisch und/oder Wurst und/oder Geflügel und/oder Wild und/oder Fisch und/oder Meeresfrüchten und/oder Gemüse und/oder Obst und/oder Kartoffeln und/oder Pilzen und/oder Hülsenfrüchten; Gemüse, Obst, Pilze und Hülsenfrüchte, alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen und Extrakte; Kartoffelprodukte aller Art, nämlich Pommes frites, Kroketten, Bratkartoffeln, vorgegarte Kartoffeln, Kartoffelpuffer, Kartoffelklöße, Rösti, Reibekuchen, Chips, Sticks; Speiseöle und Speisefette, Brotaufstriche (fetthaltig); Marmelade; Konfitüre; Suppen und Suppenzubereitungen, Brühen, Suppenpräparate, Fruchtsuppen, Cremespeisen unter hauptsächlicher Verwendung von Milchprodukten, nämlich Milchcreme, Sahnecreme, Quarkcreme, Joghurtcreme, auch unter Beigabe von Gemüse und Früchten; Gelierpulver und -stoffe, insbesondere für Früchte; Mousse, hauptsächlich aus Milchprodukten und/oder Früchten; Milch und Milchprodukte, einschließlich Butter, Sahne, Quark, Joghurt, Kefir und Frischkäse, Käse; Gelees für Speisezwecke; Speisegelatine; sämtliche vorstehenden Waren der Klasse 29, soweit möglich, auch in konservierter, gekühlter oder tiefgekühlter Form
30
Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis- und Speiseeisprodukte; Backmischungen, Speisestärke, Vanillezucker, Vanillinzucker; Hefe; Backpulver, Tortenguss, Aromen und Essenzen, ausgenommen ätherische Öle; Schokolade- und Zuckerwaren; Soßen und Soßenzubereitungen; Salz, Senf; Essig; Gewürze und Gewürzmischungen; Würzsoßen, Würzmittel, Speisewürzen; Fertig-, Teil- und Halbfertiggerichte, jeweils unter Verwendung von Teigwaren und/oder Getreidemahlerzeugnissen und/oder Reis; Salz-, Laugen- und Käsegebäck; Sandwiches, auch belegt; Teigwaren, insbesondere Nudeln, Pizzen, Quiches, alle vorstehenden Waren auch in Form von Mischungen; Mais (gemahlen), Hafer (gequetscht), Grieß, alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen; Honig; Götterspeisen, süße Grützen; Speiseeis; Fertigdessertspeisen, soweit in Klasse 30 enthalten, einschließlich Puddinge, alle vorgenannten Waren auch in pulverisierter Form; sämtliche vorstehenden Waren der Klasse 30, soweit möglich, auch in konservierter, gekühlter oder tiefgekühlter Form