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Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen eines Sportvereines, alle vorgenannten Waren ausgenommen Waren zur Verwendung in chemischen Einrichtungen und zu chemischen Zwecken
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Werbung, auch im Internet, Werbung für Sportevents, Marketing (Absatzforschung); Marketing eines Sportvereins beziehungsweise Sportclubs, Büroarbeiten; Einzelhandels- und Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf: Schlosserwaren und Kleineisenwaren, Waren aus Metall, Datenträger jeder Art mit Bild, Ton und Information, Magnetaufzeichnungsträger, Compact-Discs, Videos, MC's, CD-ROM'S, DVD's, Schallplatten, elektronische Wert-, Geld-, Bonus- und Telefonkarten, Verkaufsautomaten, Brillen, Brillenetuis, Ferngläser, Fernrohre, Schmuckwaren, Juwelierwaren, Uhren und Zeitmessinstrumente, Abzeichen aus Edelmetall, Anstecknadeln (Schmuckwaren), Medaillen, Münzen, Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten, Druckereierzeugnisse, Fotografien, Schreibwaren, Broschüren, Bücher, Bildeinbände, Abreißkalender, Fotokalender, Zeitschriftenmagazine, Zeitungen, Abziehbilder, Alben, Aufkleber, Stickers soweit in Klasse 16 enthalten, Anzeigenkarten, Kalender, Kataloge, Postkarten, Prospekte, Fahnen und Wimpel aus Papier, Bierdeckel, Bilder, Plakate und Poster aus Papier und Pappe, Schreibgeräte, Schreibutensilien, Stempel, Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten, Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke, Geldbörsen (nicht aus Edelmetall), Badetaschen, Campingtaschen, Schlüsseletuis aus Leder, Rucksäcke, Schuhbeutel aus Leder und Lederimitationen, soweit in Klasse 18 enthalten, Reisetaschen, Handtaschen, Sporttaschen, Kämme und Schwämme, Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln), Glaswaren, Porzellan, soweit in Klasse 21 enthalten, Steingut, soweit in Klasse 21 enthalten, Bierkrüge, Biergläser, Flaschenöffner, Glasbehälter, Glasgefäße, Porzellanwaren, Schilder aus Porzellan oder Glas, Webstoffe und Textilwaren, Bett- und Tischdecken, Flaggen, Fahnen und Wimpel jeweils nicht aus Papier, Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Spiele, Spielkarten, Spielzeug, Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten, Spielbälle, Stutzen (Sportartikel); Schienbeinschoner (Sportartikel), Puppen (Spielwaren), Plüschtiere, Maskottchen, soweit in Klasse 28 enthalten, Tabak, Raucherartikel, Streichhölzer, Feuerzeuge; alle vorgenannten Dienstleistungen ausgenommen Dienstleistungen mit chemischen Inhalten beziehungsweise zu chemischen Zwecken
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Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Durchführung von Trainingslehrgängen und/oder Übungsleiterlehrgängen; Durchführung von Trainings und Betrieb von Sportcamps, auch zur Nachwuchsausbildung; Ticketvorverkauf für sportliche Wettkämpfe; Betrieb von Sportanlagen; digitaler Bilderdienst; Erstellen von Bildreportgagen; Dienstleistungen eines Tonstudios; Fotografieren