16
Waren aus Papier und Pappe (soweit in Klasse 16 enthalten); Lichtbild- und Druckereierzeugnisse, nämlich Druckschriften aller Art, wie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Broschüren, Kataloge, Periodica, Werbeschriften, sämtliche vorgenannten Waren in gebundener Form, Loseblattsammlung und Druckausgaben auf Papier; Telefon- und Kreditkarten (unkodiert); Farbdrucke, Fotografien, Bilder, graphische Darstellungen, Handbücher, Poster, Plakate, Glückwunschkarten, Postkarten, Bildkarten, Abzieh- und Aufklebebilder; Foto- und Sammelalben, selbstklebende Folien und Bänder für dekorative Zwecke, Schreibwaren und -geräte; Zeichen-, Mal- und Modellierwaren, Zeichen- und Malgeräte; Pinsel; Klebestoffe und -streifen für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmaterial (ausgenommen Apparate); Tagebücher; Kalender, Grußkarten, Lesezeichen, Bierdeckel, Adressenstempel, Aktenordner, Aktenhüllen; Servietten, Decken aus Papier oder Zellstoff, Behälter, Beutel, Tüten, Taschen aus Papier oder Pappe; Luftkissen und Schaumfolien aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Verpackungsmaterial, soweit in Klasse 16 enthalten; Klebebänder für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Folien soweit in Klasse 16 enthalten
21
Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert); Trinkgefäße; Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit in Klasse 21 enthalten
25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen aller Art, auch für den Sportbereich, sämtliche vorstehenden Waren auch aus Leder (soweit von der Klasse 25 erfasst); Gürtel aus Leder
32
Biere; Biermischgetränke, soweit in Klasse 32 enthalten; alkoholfreie Biere
41
Organisation und Durchführung von Veranstaltungen kultureller und unterhaltender Art; Zusammenstellung von Fernsehprogrammen und Rundfunkprogrammen; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Durchführung von Spielen im Internet; Glücksspiele; Theaterdarbietungen; Zirkusaufführungen; Zusammenstellung und Produktion von Film-, Fernseh-, Rundfunk-, Multimedia-Programmen oder -Sendungen, Rundfunkunterhaltung; Durchführung von (Live-)Musikdarbietungen, Veranstalten von Konzerten; Unterhaltungsvorstellungen; Dienstleistungen eines Verlages (ausgenommen Druckarbeiten); Herausgabe und Veröffentlichung von Verlagsdruckerzeugnissen, ausgenommen für Werbezwecke, gespeichert auf analogen oder digitalen Datenträgern, auch im Internet; Herausgabe von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form, auch im Internet; Bereitstellen von elektronischen Publikationen (nicht herunterladbar); Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften