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Fleisch und Fleischwaren, Wurst und Wurstwaren, Fisch und Fischwaren, auch Krusten-, Weich- und Schalentiere (nicht lebend), Geflügel und Geflügelwaren, Wild und Wildprodukte, auch in konservierter Form; Brathähnchen; Feinkostprodukte, nämlich Suppen; Feinkostsalate, soweit in Klasse 29 enthalten und Gemüsesalate sowie deren Mischungen; Feinkostsalate aus Geflügel, Fleisch, Wild, Fisch sowie Mischungen daraus mit Früchten, Gemüsen und Pilzen, Marinaden; Obst- und Gemüsesalate; Brotaufstriche, im Wesentlichen bestehend aus pflanzlichen und tierischen Ölen mit verschiedenen Geschmacksrichtungen; Fertiggerichte und Halbfertiggerichte, auch Aufläufe, im Wesentlichen bestehend aus wahlweise Fleisch und/oder Fleischwaren und/oder Wurst und/oder Wursterzeugnissen, Geflügel und/oder Geflügelwaren und/oder Wild und/oder Wildprodukte und/oder Fisch und/oder Fischwaren, einschließlich Krusten-, Schalen- oder Weichtieren und/oder Erzeugnissen daraus und/oder Kartoffeln und/oder Hülsenfrüchten und/oder Eiern und/oder Milchprodukten unter Beigabe von Teigwaren und/oder Reis und/oder zubereitetem Gemüse und/oder zubereitetem Obst, auch unter Hinzufügung von Käse und Soßen (einschließlich Salatsoßen); Trockenobst, -gemüse, -pilze; Kartoffeln und Kroketten gekocht, geschnitten, geschält, Pommes frites, Produkte aus Kartoffeln, soweit in Klasse 29 enthalten; Kartoffeln in Streifen, Würfeln, Scheiben oder auf andere Weise zerkleinert, getrocknet, geröstet, gebacken und gefroren; Speisekartoffeln, auch als geschälte, zerteilte und geriebene Rohware, jeweils abgepackt; frische Früchte und frisches Gemüse, nämlich zerkleinert; Brühen in gekörnter Form, als Pasten oder Würfel, auch mit Zusatz von Fleischextrakten, Suppenerzeugnisse, kochfertige Suppen, Suppenfonds; getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees); Konfitüren, Kompotte; Eier; Speiseöle und -fette, alle vorgenannten Waren, soweit möglich, gegebenenfalls auch unter Zusatz von Milchanteilen und Joghurt; alle aufgeführten Waren, soweit möglich, auch vorgegart, fertiggegart, tiefgefroren, konserviert und/oder als Teilfertigprodukte
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Kaffee, Tee und Teeextrakte; Schokolade und Schokoladeprodukte, Nudeln, Reis, Teigwaren, Produkte aus Teigwaren, Zuckerwaren, Brot, Biskuit, Kuchen, feine Backwaren und Konditoreiwaren, Dauerbackwaren; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver, Essig, Tiefkühlpizzen, Soßen (einschließlich Salatsoßen), auch als Würzmittel, Soßenfonds und Soßenansätze für kalte und warme Zubereitungen, Mayonnaise, Ketchup, Gewürze, Gewürzextrakte, Gewürzmischungen; Saucen, insbesondere fertige Salatsaucen, Salat-Essig, Salat-Gewürze; Salz, Senf; Fertiggerichte, auch Aufläufe, im Wesentlichen bestehend aus wahlweise Teigwaren und/oder Reis- und/oder Getreideerzeugnissen, alle vorgenannten Waren, soweit möglich, gegebenenfalls auch unter Zusatz von Milchanteilen und Joghurt; alle aufgeführten Waren auch vorgegart, fertiggegart, tiefgefroren, konserviert und als Teilfertigprodukte; Feinkostprodukte, nämlich Saucen, Dressings
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Speisekartoffeln, frische Früchte und frisches Gemüse, auch geputzt und abgepackt, Pilze (frisch)