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Bespielte und unbespielte Ton- und Bildträger aller Art (Kassetten, Schallplatten, Compact-Disks, CD-ROM's, Mini-Disks, DVD, Dat-Bänder und DAT-Kassetten, Video, Disketten, Hardcopy); Magnetaufzeichnungsträger und Datenträger sowie Magnetdatenträger, optische Datenträger; gespeicherte Computer-Betriebsprogramme und Computer-Software, Hard- und Software (soweit in Klasse 9 enthalten), Computer, Computer-Peripheriegeräte, Computer-Tastaturen, Computer-Laufwerke, Trackball, Computer-Maus, Computer-Hardware; belichtete Filme mit oder ohne Tonaufzeichnungen, kinematografische Filme, Tonfilme, Stummfilme, Zeichentrickfilme; kinematografische Filmapparate, Filmapparate; Montiervorrichtungen für Filme, kinematografische Filme, Bilder, beleuchtete Bilder, Licht- und Leuchtkästen, Lichtregler, Lampen (soweit in Klasse 9 enthalten); Leuchtschilder, Schilder (mechanisch); Film- und Bildschneidegeräte; Automaten, die durch Einwurf von Münzen oder Jetons betätigt werden, Sprechmaschinen, Diapositive; Fahrzeuge und Zubehör, einschließlich Fahrräder, Elektrofahrzeuge, Motorräder, Kraftfahrzeuge, Rennfahrzeuge; Lichtbild- und Druckereierzeugnisse, nämlich Druckschriften aller Art, wie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Broschüren, Kataloge, Periodica, Werbeschriften, Plakate, Fotografien, Bilder, sämtliche vorgenannten Waren in gebundener Form, Loseblattsammlung und Hardcopy-Version; Farbdrucke, Glückwunschkarten, Postkarten, graphische Darstellungen, Handbücher, Karten (geographische), Landkarten, Lehrmittel (ausgenommen Apparate), auch als Unterrichtsmittel geeignet; Spielkarten, Unterrichtsmittel in Form von Spielen, Bierdeckel, Abziehbilder, Abreißkalender, Adressenstempel, Aktenordner, Aktenhüllen; Lederwaren, soweit in Klasse 18 enthalten, nämlich Leder und Waren daraus, nämlich Taschen, insbesondere Geldbeutel, Brieftaschen, Schlüsseltaschen, Reise- und Handkoffer, Handtaschen, Aktentaschen, Einkaufstaschen, Schulranzen, Packsäcke, Rucksäcke, Reisenecessaires, Umhängeriemen; Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen aller Art, auch für den Sportbereich, sämtliche vorstehenden Waren auch aus Leder (soweit von der Klasse 25 erfasst); Gürtel aus Leder; Sportartikel, nämlich Gymnastik- und Turngeräte, Bodybuilding-Geräte, Fitness- und Aerobicgeräte; Spiele, Spielzeug, Spielwaren, Gesellschaftsspiele, Spielbretter, Spielwürfel, Jetons für Spiele, Baukästen, Bauklötze; Modellsportanlagen, insbesondere verkleinerte Rennspiele, Rennbahnen, verkleinerte Fahrzeugmodelle; Knallbonbons, Mobiles, Scherzartikel, Schutzpolster (Sportausrüstungen), Skateboards, elektronische Spiele, einschließlich Videospiele (ausgenommen als Zusatzgeräte für Fernsehgeräte); Merchandising, nämlich Durchführung verkaufsfördernder Warenplatzierungen von Warensortimenten, desgleichen Disposition von Warensortimenten in allen Handelsformen, auch im Wege des E-commerce; Werbung; Werbung in allen Medien, einschließlich Rundfunk-, Fernseh-, Kino-, Print-, Videotext-, Online- und Teletextwerbung; Werbevermarktung, insbesondere in vorbenannten Medien und über vorbenannte Medien; Verteilung von Werbematerial (Flugblätter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben); Werbemittlung; Marketing; Public Relation; Unternehmens- und Organisationsberatung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung; Organisation und Durchführung von Messen, Ausstellungen, Kongressen, Seminaren sowie geschäftlichen Veranstaltungen für wirtschaftliche und Werbezwecke, einschließlich Beratungsdiensten bei der Durchführung derartiger Veranstaltungen; Anbieten und Mitteilen von auf einer Datenbank gespeicherten Informationen, sowie Sammeln, Liefern, und Übermittlung von Nachrichten und Informationen aller Art, einschließlich On-Demand und anderen elektronischen Mediendiensten; Anbieten von (TV/Radio)-Programmen im World Wide Web; Ausstrahlen von Rundfunksendungen (Funk und Fernsehfunk); sämtliche vorgenannten Dienstleistungen der Klasse 38 nur in Zusammenhang mit dem Betrieb einer Motorsportrennstrecke; Gestalten, Design und Bereitstellung von Home-Pages und www-Seiten, vorgenannten Dienstleistungen nur in Zusammenhang mit dem Betrieb einer Motorsportrennstrecke; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung, nämlich Aktualisieren, Design und Vermietung von Computer-Software, vorgenannte Dienstleistungen in Bezug auf Computer-Spiele; Betrieb von Restaurants und Hotels, Beherbergung, Bewirtung und Verpflegung von Gästen; Betrieb einer Bar; Franchising, nämlich Vermittlung von wirtschaftlichem und organisatorischem Know-how gegen Entgelt zur Vermarktung von Waren und/oder Dienstleistungen, einschließlich der Benutzung von gewerblichen Schutzrechten