9
Waren- und Dienstleistungsautomaten, auch münzbetätigte, nämlich Musikautomaten und Unterhaltungsgeräte, die mit einem externen Bildschirm oder Monitor zu verwenden sind, auch zur Kinderunterhaltung; Verkaufsautomaten und Mechaniken für münzbetätigte Automaten, Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate und für geld- und geldwertmässig betätigte Unterhaltungsautomaten, geldbetätigte Multimediageräte soweit in Klasse 9 enthalten und Kombinationen daraus als Systeme, elektrische und elektronische Geräte und Apparate zur Durchführung von Lotterien, Ausspielungen, Verlosungen und anderen Gewinnspielen (soweit in Klasse 9 enthalten); Automaten zum Verkauf von Waren und/oder zur Ausgabe von Karten, Tickets, Geld und/oder zur Ausgabe und/oder Rücknahme von Waren sowie Teile dieser Automaten; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Daten einschliesslich Ton und Bild, Multimediageräte, auch in Kombination als Systeme, einschliesslich Teile aller vorgenannten Waren, ausgenommen jedoch Rundfunkgeräte, Fernsehempfangsgeräte, HiFi-Anlagen, Videorecorder, Telefonapparate, Telefaxapparate und Telefonanrufbeantworter; Geldautomaten, Geldzählautomaten und Geldwechselautomaten; elektrische, elektronische, optische Apparate zur Identifizierung von Datenträgern, Ausweis- und Kreditkarten, Geldscheinen und Münzgeld; elektrische, elektronische, optische Alarm- und Überwachungsanlagen, einschliesslich Videokameras und Geräten zur Bildübertragung und Bildverarbeitung; Blechteile, Stanzteile und Kombinationen hieraus alle als Baugruppen und Teile vorgenannter Waren, soweit in Klasse 9 enthalten; Kabelbäume (elektrisch); bestückte Leiterplatten und Kombinationen hieraus als Baugruppen und Teile vorgenannter Waren, soweit in Klasse 9 enthalten; Platinen (elektronische Bauelemente), Leiterplatten (elektronische Bauelemente); alle vorgenannten Waren ägyptischer Herkunft
28
Spiele, einschliesslich Glücksspiele; Spielgeräte, Sportgeräte, Sportartikel soweit in Klasse 28 enthalten; elektrische und elektronische Maschinen und Apparate für Spiel-, Vergnügungs-, Unterhaltungs- und Sportzwecke (soweit in Klasse 28 enthalten); münzbetätigte Spielautomaten zur Verwendung in Spielhallen; geldbetätigte Glücksspielautomaten (Maschinen); geldbetätigte Spielautomaten, auch zur Verwendung in Spielhallen; münzbetätigte Spielautomaten, auch als Videospielautomaten; Apparate und Instrumente als Teile für alle vorstehend genannten Waren (soweit in Klasse 28 enthalten); geld- oder geldwertmässig betätigte Unterhaltungs- und Spielautomaten, sowie Teile dieser Waren, soweit in Klasse 28 enthalten; Sportgeräte für Sport auf kleinem Raum, insbesondere elektronisches Dart, Tischfussball, Pool-Billard, Snooker, Schiessstände, insbesondere für Laser-Shooting, sowie Teile aller dieser Waren, soweit in Klasse 28 enthalten; Handkonsolen zum Spielen elektronischer Spiele (soweit in Klasse 28 enthalten); Wettautomaten; jegliche Art von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnausgabe, mit zahlungspflichtigen Leistungen, die durch die Entgegennahme von Münzen, Banknoten, Wertmarken, Magnet- oder Chipkaraten betätigt werden; jegliche vorgenannte Automaten, Maschinen und Apparate auch im vernetzten Betrieb; Geräte und Teile hiervon zur Aufnahme und Speicherung von Geld als Zubehör für vorgenannte Automaten, soweit in Klasse 28 enthalten; geldbetätigte Sportautomaten (Maschinen); alle vorgenannten Waren ägyptischer Herkunft