6
Metallwaren, soweit in Klasse 6 enthalten, insbesondere Lagergestelle, Transportpaletten; Schienen, Leitschienen, Transportketten, Klammern, Weichen, Verzweigungen
7
Maschinen und deren Bestandteile sowie Vorrichtungen zum Transportieren, Kommissionieren und Sortieren von Gütern, nämlich Fördermaschinen, Laufwagen, Greifer, Hänger, Fasser, Förderbänder, Transporteure, Puffer- und Speichermaschinen, Packmaschinen, Palettiervorrichtungen soweit in Klasse 7 enthalten; Motoren (ausgenommen für Landfahrzeuge); Getriebe (ausgenommen für Landfahrzeuge) und hydraulische und pneumatische Antriebe für Maschinen und Motoren. Alle vorgenannten Waren auch zu Schulungszwecken
9
Elektronische Geräte zum Steuern von Fördermaschinen und Vorrichtungen zum Transportieren, Kommissionieren und Sortieren von Gütern; elektronische Geräte zum Messen und Kontrollieren von Anzahl und Qualität von Gütern; Taktgeber; Computer und Computerperipheriegeräte zum Steuern und Regeln von Güter befördernden und verarbeitenden Prozessen; elektronische Steuerungen für Güter befördernde und verarbeitende Maschinen. Alle vorgenannten Waren auch zu Schulungszwecken und soweit in Klasse 9 enthalten
17
Kunststoffwaren (Halbfabrikate)
40
Zurichten von Materialien auf Bestellung (für Dritte), insbesondere auf den Gebieten der Güterbeförderung, Güterverarbeitung und Metall- und Kunststoffverarbeitung
42
Entwicklungsdienste bzgl. Anlagen, Maschinen, Vorrichtungen, Werkzeugen und elektronischer, mechanischer, hydraulischer Erzeugnisse auf dem Gebiet der Güterbeförderung, Güterverarbeitung und Metall- und Kunststoffverarbeitung