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Mischungen zum Herstellen von Backwaren; Backwaren, auch mit Auflagen, im wesentlichen bestehend aus Käse und/oder Fleisch und/oder Wurstwaren und/oder zubereitetem Gemüse und/oder Milchprodukten und/oder Eiern und/oder Pilzen und/oder Oliven und/oder zubereiteten Früchten und/oder Gewürzsossen und/oder zubereiteten Nüssen und/oder zubereiteten Erdnüssen und/oder süssen Cremes; Konditorwaren, Speiseeis, Schokolade, Schokolade- und Zuckerwaren, Kaffee, Tee, Kakao, Honig, Melassesiurp, Hefe, Backpulver, Puddingpulver, Pulver zur Zubereitung süsser Sossen, einschliesslich Salatsossen, Speiseeispulver, süsse und salzige Sossen, Gewürze, Gewürzmischungen, Fertigpuddinge; Getreideerzeugnisse als Nahrungsmittel, vorzugsweise durch Aufblähen oder Backen von Getreide hergestellte Lebensmittel, insbesondere tellerfertige Getreidekost unter Zusatz von Zucker und/oder Honig und/oder Kakao und/oder Früchten und/oder Schokolade und/oder Nüssen sowie Getreideerzeugnisse als Nahrungsmittel in Riegelform unter Zusatz vo Zucker und/oder Honig und/oder Kakao und/oder Schokolade und/oder Nüssen und/oder getrockneten und/oder zubereiteten Früchten; Müsli, nämlich Nahrungsmittelmischungen, im wesentlichen Getreideflocken und Trockenfrüchte enthaltend, Backmischungen, Pizzen