29
Milch und Milchprodukte, insbesondere Frischmilch, Schlagsahne, Sauerrahm, Joghurt einschließlich Fruchtjoghurt, Joghurterzeugnisse, Quark mit Frucht oder gewürzt; Milchmischgetränke mit überwiegendem Milchanteil; Milchmischerzeugnisse mit überwiegendem Milchanteil; Butter; Käse; Käsezubereitungen; Erzeugnisse aus Käse; Molkeerzeugnisse, soweit in Klasse 29 enthalten; Molkemischerzeugnisse, soweit in Klasse 29 enthalten; Desserts auf der Basis von Milch und Milchprodukten, insbesondere Desserts aus Joghurt, Quark und Sahne; Eier; Salate [auch abgepackt] auf Fleisch- oder Fischbasis; Salate auf Eibasis; Salate [auch abgepackt] auf Obst- oder Gemüsebasis; eingelegtes Gemüse, soweit Meerrettich und Kren betroffen, diese jeweils nur als „bayerischer Meerrettich/bayerischer Kren“ (g.A.); eingelegte Pilze; eingelegte Oliven; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst , auch tiefgekühlt; Obst und Beeren; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Gemüse, auch tiefgekühlt, soweit Meerrettich und Kren betroffen, diese jeweils nur als „bayerischer Meerrettich/bayerischer Kren“ (g.A.); Gemüse tiefgekühlt, soweit Meerrettich und Kren betroffen, diese jeweils nur als „bayerischer Meerrettich/bayerischer Kren“ (g.A.); Konfitüren; Fisch, Geflügel und Wild, auch tiefgekühlt, auch abgepackt und portioniert; Wurstwaren, auch abgepackt und portioniert; pikante Brotaufstriche auf der Basis von Milch und Gemüse; Fertiggerichte, nämlich Fleischgerichte wie Gulasch, Geschnetzeltes, Rindsrouladen, soweit in Klasse 29 enthalten, auch tiefgekühlt; Kartoffelerzeugnisse, nämlich Pommes frites, Kartoffelchips, Kroketten, auch tiefgekühlt, soweit in Klasse 29 enthalten; Ersatzprodukte auf der Basis von pflanzlichen Fetten für Milch, Milchprodukte, insbesondere für sämtliche vorstehend genannten Milchprodukte, und Milchmischgetränke; Milch, Milchprodukte, insbesondere die oben genannten Milchprodukte, und Milchmischgetränke, hergestellt unter Verwendung von rekombinanten Proteinen; Fleisch, auch tiefgekühlt, auch abgepackt und portioniert, soweit Rindfleisch betroffen , deises nur als „bayerisches Rindfleisch/Rindfleisch aus Bayern“ (g.A.)
30
Teigwaren; Fertiggerichte aus Teigwaren; Gebäck; Gebäck, soweit Brezel betroffen, diese nur als „bayerische Breze/bayerische Brezn/bayerische Brez’n/bayerische Brezel“ (g.A.); Kekse; Speiseeis; Süßwaren; Getreidepräparate; Müsli; Süßspeisen, nämlich Germknödel oder Kaiserschmarren, auch tiefgekühlt; Konditorwaren, auch tiefgekühlt; pikante Brotaufstriche auf der Basis von Mayonnaise und Cerealien; Gewürze; Zucker; Mehl; Reis; Salz; Senf; Mayonnaise; Ketchup; Soßen; Bratensaft; Würzmittel; Honig
32
Molkegetränke; Molkegetränke, hergestellt unter der Verwendung von rekombinanten Porteinen; alkoholfreie Getränke