9
Wissenschaftliche Apparate und Instrumente für die Forschung in Laboratorien; elektrotechnische, elektronische, elektro-optische und elektro-akustische Meß-, Signal-, Kontrollapparate und -instrumente, insbesondere auch mit Computer-Steuerung; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Meßsignalen und -daten; Prozeßsteuergeräte, Geräte und Apparate zum Testen elektrischer und elektronischer Geräte, Anlagen und/oder Bauelemente; Geräte zur Schnittstellenanpassung und Multiplexer für elektronische Datenverarbeitungsvorrichtungen; Datenverarbeitungsgeräte, insbesondere Plotter, Monitore, Massenspeicher, Tastaturen, Steuer- und Auswertegeräte, Tischrechner, Bildschirmterminals, Laufwerke, Drucker, Mikroprozessoren, Interfaces, aus vorgenannten Waren zusammengestellte Anlagen sowie Teile vorgenannter Waren; mit Programmen versehene maschinenlesbare Datenträger aller Art; auf Datenträgern aller Art gespeicherte Computerprogramme (soweit in Klase 9 enthalten), insbesondere zur Verwendung in Arztpraxen und Krankenhäusern und zur Kassenabrechnung und zur Abrechnung von Privatpatienten, zur Unterstützung bei der Anamnese und der Diagnostik; sämtliche vorgenannten Waren ausschließlich auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
10
Elektronische Diagnosegeräte zur Darstellung physiologischer Parameter bei Mensch und Tier, insbesondere Diagnosegeräte zur Untersuchung von Herz-, Lungen-, Nieren- und Blasenfunktionen, sowie Gehirnströmen, insbesondere programmgesteuerte Geräte dieser Art; Geräte zur Langzeit-Blutdruckmessung sowie deren Teile und dafür bestimmte Programme; medizinische Geräte und Apparate; sämtliche vorgenannten Waren ausschließlich auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
16
Zu den in Klassen 9 und 10 genannten Waren gehörende Programmdokumentationen, Bedienungs- und Benutzeranleitungen und -handbücher; sämtliche vorgenannten Waren ausschließlich auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
37
Wartung von Datenverarbeitungsgeräten; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen ausschließlich auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
42
Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung mit Ausnahme von Programmen für die elektronische Zeiterfassung; Erstellen von technischen Gutachten im Bereich der Datenverarbeitung; Vermietung und Wartung von Datenverabeitungsprogrammen; Vermietung von Datenverarbeitungsgeräten; sämtliche vorgenannten Dienstleistungen ausschließlich auf dem Gebiet des Gesundheitswesens