29
Fleisch, Fisch, Geflügel, Wild, Weich- und Schalentiere (verarbeitet), vorgenannte Waren auch zubereitet; Wurst-, Fleisch-, Geflügel- und Fischwaren, Kaviar; Fleisch-, Fisch-, Geflügel- und Wildsalate; Geflügel-, Wild- und Fischpasteten, Fleischextrakte; Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte (verarbeitet); Obst- und Gemüsemark; Feinkostsalate aus Gemüse- oder Blattsalaten; Kartoffelprodukte aller Art, nämlich Pommes frites, Kroketten, Bratkartoffeln, vorgegarte Kartoffeln, Kartoffelpuffer, Kartoffelklöße, Rösti, Reibekuchen, Chips, Sticks; Halbfertig- und Fertiggerichte, nämlich Suppen (einschließlich Instant-Suppen), Eintopfgerichte, Trocken- und Nass-Fertiggerichte im Wesentlichen bestehend aus einer oder mehreren der nachfolgenden Waren: Fleisch, Fisch, Gemüse, zubereitetem Obst, Käse, ggf. auch mit Zusatz von Reis; Fleisch-, Obst-, Gemüsegallerten, Fruchtaufstriche, Konfitüren, Marmeladen, Fruchtgelees, Eier, Milch und Milchprodukte, insbesondere Trinkmilch, Sauermilch, Buttermilch, Joghurt, Fruchtjoghurt, Joghurt mit Schokolade oder Kakaozusätzen, alkoholfreie Milchmischgetränke (mit überwiegendem Milchanteil), Kefir, Sahne, Quark, Frucht- und Kräuterquarkspeisen, Dessertspeisen, im Wesentlichen bestehend aus Milch und Geschmackszusätzen mit Gelatine und/oder Stärke als Bindemittel, Butter, Butterschmalz, Käse, Käsezubereitungen; Speiseöle und -fette; gesalzene und ungesalzene Nüsse und andere Knabberartikel, soweit in Klasse 29 enthalten; sämtliche vorgenannten Waren (soweit möglich) auch tiefgekühlt bzw. konserviert, sterilisiert oder homogenisiert, süße Brotaufstriche (Fruchtzubereitungen), Kaffeesahne
30
Pasta, Backwaren (fein), Konditorwaren, Teigwaren, Zwieback, süße Brotaufstriche (Schokoladen-, Nougatcreme), Fleischpasteten, Schokogetränke, Salzgebäck, Getreidechips, Götterspeisen, Saucen, einschließlich Salatsaucen (mit Ausnahme von Nudelsaucen), Fruchtsaucen; Ketchup, Meerrettich, Kapern; Kaffee, Kaffee-Extrakte, Instantkaffee; lösliche kaffeehaltige Getränke; Kaffee-Pads; Instanttee; Kakao; Kakaogetränke; Schokolade, Tee, Schokoladewaren, kakaohaltiges Getränkepulver; Marzipan, Nougat, Marzipan- und Nougaterzeugnisse; Brotaufstrich, unter hauptsächlicher Verwendung von Zucker, Kakao, Nougat, Milch und/oder Fetten; Pralinen, auch gefüllt; Zucker, Zuckerwaren, Bonbons, insbesondere Karamell-, Pfefferminz-, Frucht-, Gummibonbons, Dauerlutscher, Kaugummi für nicht-medizinische Zwecke; Reis, Tapioka, Kaffee-Ersatzmittel; Pizzen; Mehle und Getreidepräparate, geschältes Vollkorn-Getreide, nämlich Reis, Weizen, Hafer, Gerste, Roggen, Hirse, Mais und Buchweizen, vorgenannte Waren auch in Form von Mischungen und anderen Zubereitungen, insbesondere Weizenkleie, Weizenkeime, Maismehl, Maisgrieß, Leinsamen, Müsli und Müsliriegel (in der Hauptsache bestehend aus Getreideflocken, Trockenobst, Nüssen), Zerealien, Popcorn; Brot, Brötchen, feine Back- und Konditorwaren; insbesondere Nudeln; Speiseeis, Eiskrem; Honig, Melassesirup, Hefe, Backpulver; Puddinge; Salz; Senf; Essig; Gewürze, Würzmischungen, Pfefferkörner; Salzgebäck, Getreidechips und andere Knabberartikel, soweit in Klasse 30 enthalten; Trocken- und Nass-Fertiggerichte im Wesentlichen bestehend aus Teigwaren oder Reis; sämtliche vorgenannten Waren (soweit möglich) auch tiefgekühlt bzw. konserviert, sterilisiert oder homogenisiert
33
alkoholische Getränke (ausgenommen Bier und Ouzo), insbesondere Wein, Schaumwein, Spirituosen, Likör
43
Verpflegung von Gästen in Restaurants
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