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Waren aus Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild, oder Kombinationen hieraus; Fleischextrakte, alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen und Extrakte; Fertig-, Teil- und Halbfertiggerichte sowie Feinkostsalate, im Wesentlichen bestehend aus Fleisch und/oder Wurst und/oder Geflügel und/oder Wild und/oder Fisch und/oder Meeresfrüchten und/oder Gemüse und/oder Obst; Gemüse, Obst, alle vorgenannten Waren auch als Zubereitungen und Extrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees); Suppen und Suppenzubereitungen, Brühen, Suppenpräparate, Fruchtsuppen; Milchprodukte, insbesondere Joghurt, Quark, Frischkäse; Käse; Soßen überwiegend aus Milch; Cremespeisen unter Verwendung von Milchprodukten, nämlich Milchcreme, Sahnecreme, Quarkcreme, Joghurtcreme, Gemüsecreme, Fruchtcreme; Konfitüren, Kompotte, Fruchtmuse; Brotaufstrich (fetthaltig), Marmelade, Fruchtgelees, Geleemarmelade; Reismalz; Kartoffelchips, Kartoffelsticks; Trockenfrüchte für Nahrungszwecke; kandierte Früchte; Rosinen, Haselnuss-, Erdnuss-, Cashewkerne, Pistazienkerne und Mandeln, getrocknet, geröstet, gesalzen und/oder gewürzt
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Brot, Ahornsirup, Johannisbrot; für Nahrungszwecke zubereitete Samenkörner und Nüsse; Eistee; Müsli, nämlich Nahrungsmittelmischung, im Wesentlichen Getreideflocken enthaltend und unter Zusatz von Trockenfrüchten; Paste (Würzmittel); Puffmais; Trockenfrüchte für Dekorationszwecke; Tomatensauce; Salatsaucen; Saucen (Würzen); Soßenzubereitungen (Würzen); Teigwaren; Pasteten im Teigmantel; Pfannkuchen (Crêpes); Pizzas
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Dienstleistungen des Einzelhandels und/oder des Großhandels auf dem Gebiet der Waren der Klasse 29 und 30, insbesondere das Zusammenstellen dieser Waren für Dritte, um den Verbrauchern Ansicht und Erwerb dieser Waren zu erleichtern; Zusammenstellung von Waren für Dritte zu Präsentations- und Verkaufszwecken, nämlich durch Versandkataloge oder mit Hilfe elektronischer Medien (Websites, Teleshopping); Katalogversandhandelsdienstleistungen auf dem Gebiet der Waren der Klasse 29 und 30; Ausrichtung von Ausstellungen in Hallen, Verkaufs- und Ausstellungsräumen zu kommerziellen und Werbezwecken und Vorführung von Waren für Werbezwecke, Verkaufsförderung für Dritte; Präsentation von zusammengestellten Waren- und Dienstleistungsangeboten im Internet zu kommerziellen und Werbezwecken