3
Nicht medizinische Seifen, Parfümeriewaren, ätherische Öle, nicht medizinische Kosmetika, nicht medizinische Haarwässer; nicht medizinische Zahnputzmittel; alle vorgenannten Waren aus der Gotthard-Region
19
Figuren aus Stein; geformtes Holz; Holz für die Herstellung von Haushaltgegenständen; Schieferplatten; Skulpturen aus Zement oder Stein; Bergkristalle; alle vorgenannten Waren aus der Gotthard-Region
20
Boxen aus Holz oder Kunststoff; Figuren aus Holz, Wachs, Gips oder aus Kunststoff; Kunstgegenstände aus Holz, Wachs, Gips oder aus Kunststoff; Schilder aus Holz oder Kunststoff; ausgestopfte Tiere; Bilderrahmen; Fotorahmen; Bottiche, nicht aus Metall; Handfächer; Hirschgeweihe; Hocker; Holzkästen und -kisten; Holzschnitzereien; Horn im Rohzustand oder teilweise bearbeitet; Keramikknäufe; Knäufe aus Holz; Korbwaren; Kissen; Tabletts, nicht aus Metall; alle vorgenannten Waren aus der Gotthard-Region
29
Fleisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch und Milchprodukte; Käse; Speiseöle und -fette; rohe und verarbeitete Fleischerzeugnisse; verarbeitete Nüsse; Nuss-Snacks; Snackmischungen aus verarbeiteten Nüssen oder Rosinen; Tapenaden; vegetarische Steaks; vegetarische Würste; verarbeitetes Obst und Gemüse; verarbeitete essbare Blumen; verarbeitete essbare Samen; verarbeitete Hülsenfrüchte; zubereitete Mahlzeiten, hauptsächlich bestehend aus Fleisch, Fisch, Geflügel oder Gemüse; zubereitete Salate; alle vorgenannten Waren aus der Gotthard-Region
30
Tee; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Salz; Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze; Gewürzmischungen; Teigwaren; abgepackte Mahlzeiten, hauptsächlich aus Teigwaren bestehend; Schokolade-Süssigkeiten; Stärkesüssigkeiten; Gummi-Süssigkeiten; Bonbons aus gekochtem Zucker; Nüsse mit Schokoladenüberzug; Dessertmousses (Süsswaren); Fondats (Konfekt); Fruchtsaucen; Fleischpasteten; Fleischsaft; Marinaden; getrocknete Kräuter für Kochzwecke; Sandwiches; verarbeitetes Getreide; verarbeitete Kräuter; alle vorgenannten Waren aus der Gotthard-Region
32
Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Gletscherwässer; Trinkwasser; Quellwasser; Limonaden; Molkegetränke; Sportgetränke; Smoothies; Sorbets (Getränke); unvergorene konservierte Moste; alle vorgenannten Waren aus der Gotthard-Region
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