19
Baumaterialien, nämlich Pflastersteine, Bodenplatten, Pflaster- und Gartenplatten, Bordsteine, Randbegrenzungssteine; Pflastersteine und Bodenplatten mit elektrischer Beleuchtung (Leuchtpflastersteine); Formsteine aus Beton, auch Schwergewichtssteine oder -blöcke aus Beton, insbesondere zur Befestigung von Böschungen, zur Errichtung von Schwergewichtswänden oder -mauern sowie zur Herstellung von begehbaren und/oder befahrbaren Flächen und Wegen; Beeteinfassungssteine, Gartenmauer- und Mauersteine, Stufenelemente und -blöcke, Stufensteine,Baumaterialien nicht aus Metall, nämlich Palisaden aus Stein oder Beton sowie Bauelemente aus Beton, insbesondere zur Herstellung von Treppenstufen, Palisaden, Schallschutzwänden, Böschungs- oder Hangbefestigungswänden, Gartenbegrenzungen, Gartenzäunen; Blumentröge für Gartenbauzwecke; Absperrpoller; Abfallbehälter aus Mauerwerk, sämtliche vorgenannten Waren, nicht aus Metall, soweit in Klasse 19 enthalten
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