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Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie (soweit in Klasse 7 enthalten); Maschinen für die Herstellung und Verarbeitung von Schokoladen-, Süß-, Eiscreme-, Snack- und Backwaren (soweit in Klasse 7 enthalten), insbesondere Überziehmaschinen, maschinelle Massepumpen, Dekoriermaschinen, Bestreumaschinen, Umlenktransportbänder, Fördermaschinen, Gieß- und Mogulmaschinen sowie Teile solcher Maschinen; Maschinen zum Brikettieren, Kompaktieren, Verdichten, Pelletieren und Granulatformen pulverförmiger, körniger, pastöser und aufgeschlämmter Produkte; Mischvorrichtungen und Mischgeräte, Mahlvorrichtungen, Pulverbehandlungs- und -Verarbeitungsanlagen und -apparate, Apparate zum Sortieren (Ordnen) von Substanzen; Maschinen und maschinelle Geräte und aus vorgenannten Waren zusammengestellte Anlagen für die mechanische Verfahrenstechnik, insbesondere Zerkleinerungsmaschinen, Granuliermaschinen, Windsichter, Klassierer, Luftsetzmaschinen, Siebmaschinen, Mischmaschinen, Staubabscheider, maschinelle Dosiergeräte und maschinelle Austragsgeräte; Teile vorgenannter Maschinen und maschineller Geräte, soweit in Klasse 7 enthalten; Maschinen zur Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln, Tierfutter
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Vermessungs-, photographische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Apparate für die Labortechnik, nämlich für die Korngrößenanalyse; Teile vorgenannter Apparate, soweit in Klasse 9 enthalten; elektrische und elektronische Regelungs- und Steuerungsgeräte als Teile von Maschinen und maschinellen Geräten sowie als Teile von aus diesen Waren zusammengestellten Anlagen für die mechanische Verfahrenstechnik; elektrische und elektronische Regelungs- und Steuerungsgeräte als Teile von Maschinen und maschinellen Geräten sowie als Teile von aus diesen Waren zusammengesetzten Anlagen für die Labortechnik; Wäge- und Messapparate und -instrumente; Maschinen für die Mengenkontrolle pulverförmiger Stoffe
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Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüf-tungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen; Temperiermaschinen und Kühlkanäle für die Herstellung und Verarbeitung von Schokoladen-, Süß-, Eiscreme-, Snack- und Backwaren (soweit in Klasse 11 enthalten), insbesondere Temperiermaschinen und Kühlkanäle; Apparate und Geräte zum Erhitzen, Aufheizen, Trocknen, Dörren, Kühlen, auch mit Funktionen zum Mischen, Vermischen, Verrühren, Einrühren, Untermengen, Pürieren, Kleinschneiden, Hacken, Pressen, Auspressen, Reduzieren, Trennen, Zentrifugieren und Sortieren von Festkörpern, Schlamm, breiigen Massen und viskosen Materialien sowie daraus im wesentlichen bestehende Anlagen; Reaktoren, Evaporatoren, Kocher und Wärmeaustauscher zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie, sowie Teile aller vorgenannten Waren; Trocknungsanlagen, Maschinen zum Trocknen, Erwärmen und Kühlen pulverförmiger Stoffe