29
Fleisch, Fisch, Geflügel, Wild, Weich- und Schalentiere, vorgenannte Waren auch zubereitet; Wurst-, Fleisch-, Geflügel- und Fischwaren, Kaviar; Fleisch-, Fisch-, Geflügel- und Wildsalate; Fleisch-, Geflügel-, Wild- und Fischpasteten, Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte; Obst- und Gemüsepulpen; Feinkostsalate aus Gemüse- oder Blattsalaten; Kartoffelprodukte aller Art, nämlich Pommes frites, Kroketten, Bratkartoffeln, vorgegarte Kartoffeln, Kartoffelpuffer, Kartoffelklöße, Rösti, Reibekuchen, Chips, Sticks; Halbfertiggerichte und Fertiggerichte, nämlich Suppen (einschließlich Instant-Fertigsuppen), Eintöpfe, trockene und flüssige Fertiggerichte, hauptsächlich aus einer oder mehreren der folgenden Waren: Fleisch, Fisch, Gemüse, zubereitete Früchte, Käse, Teigwaren, Reis; Fleisch-, Obst-, Gemüsegallerten, Konfitüren; Eier; Milch und Milchprodukte, insbesondere Trinkmilch, Sauermilch, Buttermilch, Joghurt, Fruchtjoghurt, Joghurt mit Schokolade oder Kakaozusätzen, alkoholfreie Milchmischgetränke, Kefir, Sahne, Quark, Frucht- und Kräuterquarkspeisen, Dessertspeisen, im Wesentlichen bestehend aus Milch und Geschmackszusätzen mit Gelatine und/oder Stärke als Bindemittel, Käse, Käsezubereitungen; Gelees; Salzgebäck, Getreidechips, gesalzene und ungesalzene Nüsse und andere Knabberartikel, soweit in Klasse 29 enthalten; sämtliche vorgenannten Waren (soweit möglich) auch tiefgekühlt bzw konserviert, sterilisiert oder homogenisiert, ausgenommen der Süßwasserfisch "Maräne"
30
Saucenbinder, Saucenpulver, Meerrettich, Kapern; Kaffee, Tee, Kakao, Kakaowaren, Schokolade, Schokoladewaren, kakaohaltiges Getränkepulver; Schokogetränke, Marzipan, Nougat, Marzipan- und Nougaterzeugnisse; Puddinge; Puddingspeisen, Brotaufstrich, unter hauptsächlicher Verwendung von Zucker, Kakao, Nougat, Milch, und/oder Fetten; Pralinen, auch gefüllt; Zucker, Vanillezucker, Süßwaren (Bonbons), insbesondere gekocht, Pfefferminz- und Fruchtbonbons sowie Weingummi, Lutscher, Kaugummi, nicht für medizinische Zwecke; Reis, Tapioka, Kaffee-Ersatzmittel; Pizzas; Mühlenerzeugnisse aus Getreide für Nahrungszwecke, geschältes Vollkorn-Getreide, nämlich Reis, Weizen, Hafer, Gerste, Roggen, Hirse, Mais und Buchweizen, vorgenannte Waren auch in Form von Mischungen und anderen Zubereitungen, insbesondere Weizenkleie, Weizenkeime, Grieß, Maismehl, Maisgrieß, Leinsamen, Müsli und Müsliriegel (in der Hauptsache bestehend aus Getreideflocken, Trockenobst, Nüssen), Cerealien, Popcorn; Brötchen; Teigwaren und Vollkornteigwaren, insbesondere Nudeln; backfertige Kuchenmassen, Backaromen, Tortenguß, Speiseeis, Eiskrem; Honig, Melassesirup, Hefe, Backpulver; Puddingpulver; Salz; Pfefferkörner; Salzgebäck, Getreidechips und andere Knabberartikel, soweit in Klasse 30 enthalten; sämtliche vorgenannten Waren (soweit möglich) auch tiefgekühlt bzw konserviert, sterilisiert oder homogenisiert
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Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte, Gemüsesäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Molkegetränke; Instant-Getränke-Pulver