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5: Diätetische Nährmittel für Kinder und Kranke; Back- und Süßwaren für medizinische Zwecke. 29: Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild (nicht lebend); Fleischprodukte für die menschliche Ernährung; Obst und Gemüse, konserviert, getrocknet, gekocht, sterilisiert oder tiefgefroren; geröstete Kartoffelschnitzel, Kartoffel-Chips, leichtes Backwerk aus Kartoffeln, Kartoffelprodukte, für Speisezwecke; verarbeitete und bearbeitete Nüsse; Eier, Milch, Käse, Molkereiprodukte für die Ernährung, nämlich Butter, Sahne, Joghurt, Trockenmilch, pulverisierte Milch, Milchspeisen und Reibekäse; Nahrungsmittelkonserven; Marmeladen, Konfitüren; Erdnußbutter; Quarkspeise mit Zitronen und Orangen; Gelees und Präparate zur Herstellung von Gelees für Speisezwecke; eingelegtes Gemüse; Fertigeßwaren (Snacks), sofern nicht in anderen Klassen enthalten; Nahrungsmittel für den Schnellimbiß, ganz oder vorwiegend bestehend aus den genannten Nahrungsmitteln der Int. Kl. 29. 30: Kaffee, Mischungen aus Kaffee und Zichorie, Kaffee-Essenzen- und -Extrakte; Zichorie und Zichoriemischungen als Kaffee-Ersatzmittel; Tee, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kakao, Schokolade, Schokoladenprodukte für Speisezwecke, Konditorwaren, Süßigkeiten, Konfekt, Bonbons (nicht für medizinische Zwecke); Mehle und Getreidepräparate für die menschliche Ernährung; Brot, Bisquits (außer für Tiere), Kekse, Kuchen, feine Backwaren; Speiseeis, Präparate für die Zubereitung von Speiseeis; Backpulver; Honig, Melassesirup, Hefe, Speisesalz, Senf, Pfeffer, Essig, Saucen (ausgenommen Salatsaucen); Gewürze (außer Geflügelgewürze); Kühleis; Fertigeßwaren (Snacks), ganz oder überwiegend aus Weizen, Reis, Mais oder anderen Getreidearten; Nahrungsmittel für den Schnellimbiß, ganz oder vorwiegend bestehend aus Weizen, Reis, Mais. 31: Frisches Obst und Gemüse, nicht ver- oder bearbeitete Nüsse; Futtermittel. 32: Bier, Ale und Porter; alkoholfreie Getränke, Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung nichtalkoholischer Getränke, nicht für pharmazeutische Zwecke. 33: Weine, Spirituosen und Liköre. 42: Dienstleistungen zur Versorgung und/oder Verpflegung mit vorbereiteten und/oder Fertiggerichten und Getränken, einschließlich Dienstleistungen von Restaurants, Selbstbedienungsrestaurants, Cafés, Caféterias, Snack-Bars, Kantinen und ähnlich Einrichtungen
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