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Gase und Gasgemische ausgenommen Motorentreibgase und Gase für Beleuchtungszwecke, Klebstoffe für industrielle Zwecke, chemische Substanzen und chemische Produkte und Kunststoffe, alle zur Verwendung in der Industrie und im Herstellungsverfahren; Kunstharze und synthetische Harze, Isotopen zur Verwedung in der Industrie und in der Forschung, chemische Präparate und Substanzen, alle zur Verwendung in der Industrie und im Herstellungsverfahren und zur Verwendung beim Tiefgefrieren und bei der Kühlung von Lebensmitteln sowie zum Schutz von Lebensmitteln gegen Eindringen von Luft, Feuerlöschmittel, Härtemittel, Mittel zur Absorption von Kohlendioxyd bei der Verwendung einzuatmender Gase; Gase und Gasgemische, alle zum Gebrauch als Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; technische Öle und Fette (ausgenommen Speiseöle und -fette sowie ätherische Öle); Schmiermittel; pharmazeutische und tierärztliche Erzeugnisse, medizinische Gase und Atemgase, nämlich Anästhesie- und Analgesiegase, chirurgische und medizinische Pflaster, Zahnfüllmittel; Stoffe zur Herstellung von Verbandzeug, Bandagen, Desinfektionsmitteln (mit Ausnahme von Staubbindemitteln), Unkrautvernichtungsmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel, Mittel zum Narkotisieren und Betäuben, Isotopen für medizinische, zahnmedizinische und tiermedizinische Zwecke; unedle Metalle und deren Legierungen, Schweißdrähte und Schweißstäbe, Behälter und deren Teile und Rohgüsse, die gänzlich oder hauptsächlich aus unedlen Metallen hergestellt werden und die in die Klasse 6 fallen; Maschinen und Geräte zur Verwendung bei der Handhabung und Einstellung von Werkstücken in vorher festgelegten und im Verhältnis zur Bearbeitung dieser Werkstücke und den geeigneten Bearbeitungsvorrichtungen stehenden Stellungen, Maschinen und Geräte (soweit sie in die Klasse 7 fallen), die beim Schweißen, Schneiden und Hartlöten benutzt werden und für das Ausmahlen von Feststoff-Partikeln, für das Abgraten von Preßmasse und für die Kompression, für die Entleerung und für die Beförderung von Gasen und Flüssigkeiten benutzt werden, Brutkästen (soweit sie in die Klasse 7 fallen), Absaugpumpen, Motoren (ausgenommen für Landfahrzeuge), Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, die für Werkzeugmaschinen benutzt werden, Ventile (soweit sie in die Klasse 7 fallen) und deren Teile, die zu allen oben genannten Gütern in die Klasse 7 gehören; Handwerkzeuge und -instrumente (soweit sie in die Klasse 8 fallen), Ansatzstücke und Teile, die zu allen Gütern in die Klasse 8 fallen; wissenschaftliche Geräte, Brandbekämpfungsgeräte für Bergungsarbeiten und Rettungsdienste (soweit in Klasse 9 enthalten), elektrische und elektronische Schweiß- und Schneidegeräte (aufgeschlossen Maschinen), Apparate und Geräte für den Unterricht, um daran Auszubildenden Kenntnisse von Arbeitsverfahren zu verschaffen, isolierter elektrischer Draht, Geräte um Schweißdraht in abgemessenen Längen abzuteilen, Elektroden für Elektrobogenschweißung und Elektrohalter, Einspannköpfe und Erdungsvorrichtungen (als Stromanschlüsse), Helme, Gesichtsmasken und Kleidung, Stiefel und Schuhe, die alle zum Schutz gegen Unfälle und Verletzungen sind, Sicherheitsbrillen und Schutzbrillen, Schirme und Linsen für Schweißer und Beobachter, Feuerlöschgeräte, nautische und Vermessungsinstrumente, elektrische und elektronische Anlagen, die im Bereich des Kontrollierens (Überwachung) und in ferngesteuerten industriellen Verfahren gebraucht werden, automatisch funktionierende Ventile (nicht Teile einer Maschine), Druckmesser, Druckregler, Geräte und Instrumente zum Gasaufspüren, Ionisationsmesser, Vakuummesser, Spektrometer, Ionenbeschleunigungsgeräte, Computer und Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen, magnetische Tonbänder, magnetische Platten, Lochkarten und Lochstreifen zur Benutzung im Computerwesen, Meßeinrichtungen, Magnete, Lehrgeräte zum Wiederbeleben, Atemschutzapparate (nicht für Beatmungsgeräte) und Teile, die zu allen obengenannten Gütern in Klasse 9 gehören; Geräte, Instrumente, Prothesen, Implantate, die für chirurgische, ärztliche, zahnärztliche und tiermedizinische Zwecke verwendet werden und deren Teile (soweit sie in Klasse 10 fallen); Einrichtungen und Geräte, die zur Klasse 11 gehören und die alle für die Herstellung, Verflüssigung, Absonderung zum Trocknen, Reinigen; zur Aufbewahrung und zur Verteilung von Gasen benutzt werden, für die Schaffung und Zuleitung von Unterdruck, um Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase zu befördern, aufzubewahren, aufzufrischen, zu behandeln, zu reinigen und zu verteilen, und zum Anzünden, Anheizen, Verbrennen, Kochen, Beleuchten, Trocknen und Kühlen, Lüftungsvorrichtungen und Lüftungsgeräte, die alle im Bereich der Kältetechnik und der Wasserversorgung benutzt werden sowie Teile, die zu den oben genannten Waren in Klasse 11 gehören; Papier, Papierwaren, Pappe und Pappwaren (soweit sie in Klasse 16 fallen), Drucksachen, Zeitungen, Druckschriften und Zeitschriften, Bücher, Fotografien, Schreibwaren, Klebstoffe (für Schreibwarengeschäfte), Bürogeräte (ausgenommen Möbel), Lehrmittel (ausgenommen Apparate) auch als Unterrichtsmittel geeignet, Druckstöcke, Bilder und Drucke; wärmeisolierte Behälter und Leistungen, wiederauffüllbare Sodadruckflaschen (Siphonflaschen), kleine Haus- und Küchengeräte sowie tragbare Behälter, Erzeugnisse, die zur Aufbereitung, Aufbewahrung und Verteilung von Essenwaren benutzt werden sowie Teile, die zu allen oben genannten Gütern in Klasse 21 gehören
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