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Babykost; Beutel zum Frischhalten von Lebensmitteln aus Papier oder Kunststoff; Biere; Brot, Brötchen, feine Back- und Konditorwaren; Brotaufstrich, unter hauptsächlicher Verwendung von Zucker, Kakao, Nougat, Milch und/oder Fetten; Desinfektionsmittel; Fungizide; Herbizide; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Druck-Zeitschriften; Eier; Essig; Feinkostsalate aus Gemüse- oder Blattsalaten; Fleisch, Fisch, Geflügel, Wild, Weich- und Schalentiere (auch lebend) vorgenannte Waren auch zubereitet; Fleisch-, Fisch-, Geflügel- und Wildsalate; Fisch-, Geflügel-, Wild- und Fischpasteten, Fleischextrakte; Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte, sowohl frisch als auch verarbeitet; Obst- und Gemüsemark; Fleisch-, Obst-, Gemüsegallerten, Konfitüren, Fruchtsaucen; Gemüsesäfte; Gefrierbeutel; Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall und plattiert); Gewürze, Würzmischungen, Pfefferkörner; Götterspeise; Haar-, Nagel- und Zahnbürsten; Halbfertig- und Fertiggerichte, nämlich Suppen (einschließlich Instant-Suppen), Eintopfgerichte, Trocken- und Naß-Fertiggerichte im wesentlichen bestehend aus einer oder mehreren der nachfolgenden Waren: Fleisch, Fisch, Gemüse, zubereitetem Obst, Käse, Teigwaren, Reis; Handfeger, Kehrschaufeln, Besen, Bürsten aller Art (soweit in Klasse 21 enthalten); Haushaltswaren für die Küche, nämlich Pfannen, Töpfe, Siebe, Auflaufformen, Backformen, auch aus Edelmetall oder plattiert; Hefe, Backpulver; Honig, Melassesirup; Instant-Getränke-Pulver; Kaffee, Tee, Kakao; kakaohaltiges Getränkepulver; Kartoffelprodukte aller Art, nämlich Pommes frites, Kroketten, Bratkartoffeln, vorgegarte Kartoffeln, Kartoffelpuffer, Kartoffelklöße, Rösti, Reibekuchen, Chips, Sticks; Kleinlederwaren; Kämme und Schwämme; Mehle und Getreidepräparate, geschältes Vollkorn-Getreide, nämlich Reis, Weizen, Hafer, Gerste, Roggen, Hirse, Mais und Buchweizen, vorgenannte Waren auch in Form von Mischungen und anderen Zubereitungen, insbesondere Weizenkleie, Weizenkeime, Maismehl, Maisgrieß, Leinsamen, Müsli und Müsliriegel (in der Hauptsache bestehend aus Getreideflocken , Trockenobst, Nüssen), Cerealien, Popcorn; Messerschmiedewaren, Gabeln, Löffel; Milch und Milchprodukte, insbesondere Trinkmilch, Sauermilch, Buttermilch, Joghurt, Fruchtjoghurt, Joghurt mit Schokolade oder Kakaozusätzen, alkoholfreie Milchmischgetränke, Molkegetränke, Schokogetränke, Kefir, Sahne, Quark, Frucht- und Kräuterquarkspeisen, Puddinge, Dessertspeisen, im wesentlichen bestehend aus Milch und Geschmackszusätzen mit Gelatine und/oder Stärke als Bindemittel, Butter, Butterschmalz, Käse, Käsezubereitungen; Müllbeutel, Haushaltsfolien aus Papier, Kunststoff oder Aluminium; Papierprodukte für Hygienezwecke (soweit in Klasse 16 enthalten), insbesondere Toilettenpapier, sowie Damenbinden, Tampons, Slipeinlagen, Baby- und Erwachsenenwindeln, sämtliche vorgenannten Waren auch aus oder unter Verwendung von Zellulose, Vlies- und Flockenstoffen; Pflaster, Verbandsmaterial; Pizzen; Pralinen, auch gefüllt; Präparate für die Gesundheitspflege; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Putzzeug, Gummihandschuhe, Reinigungstücher aus textilen und nichttextilen Stoffen, Scheuer- und Reinigungs-Pads, Dunstabzugshauben; Rasierapparate und Rasierklingen; Rasierstifte, -cremes, -schäume und -gele; Reis, Tapioka, Kaffee-Ersatzmittel; Salz; Salzgebäck, Getreidechips, gesalzene und ungesalzene Nüsse und andere Knabberartikel, soweit in den Klassen 29 und 30 enthalten; Saucen, einschließlich Salatsaucen, Ketchup, Meerrettich, Kapern; sämtliche vorgenannten Waren (soweit möglich) auch tiefgekühlt bzw. konserviert, sterilisiert oder homogenisiert; Schreibwaren; Schrubber, Schwämme, Putz- und Haushaltstücher, Fensterleder, Staubwedel, Mops, Teppichkehrer, Stahlwolle, Eimer, Haushaltshandschuhe, Topfreiniger; Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Senf; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Speiseeis, Eiskrem; Speiseöle und -fette; Sämereien; Tabak, Tabakwaren, insbesondere Zigarren, Zigaretten, Rauchtabak, Schnupftabak, Kautabak, Zigarettenpapier, Zigarettenhülsen; Tabakpfeifen, Pfeifentaschen, Feuerzeuge, Streichhölzer, Pfeifenreiniger; Taschen; Teigwaren und Vollkornteigwaren, insbesondere Nudeln; Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten; Waren aus Glas, Porzellan, Keramik, Steingut oder Kunststoff für Haushalt und Küche, insbesondere Gläser, Tassen, Kannen, Becher, Teller, Platten, Vasen, Schalen; Watte, Wattepads, Wattestäbchen; Wurst-, Fleisch-, Geflügel- und Fischwaren, Kaviar; Zucker, Zuckerwaren, Bonbons, insbesondere Karamel-, Pfefferminz-, Frucht-, Gummibonbons, Dauerlutscher, Kaugummi für nichtmedizinische Zwecke; alkoholische Getränke, insbesondere Wein, Schaumwein, Spirituosen, Likör; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; elektrische und nicht elektrische Rasierer, Rasierklingen; frisches Obst und Gemüse; handbetätigte Geräte für die Körper- und Schönheitspflege und deren Teile, insbesondere Scheren, Zangen und Feilen; imprägnierte Tücher für den persönlichen Gebrauch