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Vermessungsapparate und -instrumente; Signal- und Unterrichtungsapparate und -instrumente; Schiffahrtsapparate und -instrumente, nämlich Rettungsringe, Schwimmwesten und Anzeigeinstrumente, nämlich Windmesser, Geschwindigkeitsmesser, Sextanten, Krängungsmesser für Boote und Jachten; photographische optische und Filmapparate und -instrumente, nämlich photographische Aufnahme-, Projektions-, Vergrößerungs- und Reproduktionsgeräte, Kameragehäuse, Objektive, Lupen, Fernrohre, Feldstecher, Ferngläser, Teleskope, Mikroskope, Stative, Blitzlichtgeräte, Belichtungsmesser, Entfernungsmesser, Diaprojektoren und Diabetrachtungsgeräte; Meßapparate und -instrumente, nämlich Barometer, Thermometer, Feuchtigkeitsmesser und Kompasse; elektrische Apparate und Instrumente, nämlich Fernsehgeräte, Rundfunkgeräte, elektrische Verstärker, Funkgegensprechgeräte, Plattenspieler, Plattenwechsler, Plattenspielerchassis, Rundfunkgeräte mit Plattenspieler kombiniert, Tonaufzeichnungs- und -wiedergabegeräte, Mikrofone, Lautsprecherboxen, Kopfhörer; Tonträger, nämlich Schallplatten, Tonbänder und Tonbandkassetten; Bildträger, nämlich belichtete Tonfilme und Videobänder, auch in Kassettenform, Bildplatten; Feuerlöschgeräte; Raucherartikel, nämlich Aschenbecher, Feuerzeuge, Zigaretten- und Zigarrenhalter, Tabakkästchen, Tabakgefäße, Pfeifenständer, Pfeifenbestecke, Zigarrenabschneider, Zigaretten- und Zigarrenetuis und -behälter; Armbanduhren und Uhren; alle vorgenannten Gegenstände aus Edelmetall oder mit Edelmetall überzogen; Tagebücher; Schreibwaren, insbesondere Füllfederhalter, Kugelschreiber, Schreibstifte, Drehbleistifte; Spielkarten; Papier, Pappe (Karton), Papierwaren und Pappwaren, soweit in Klasse 16 enthalten, nicht für technische Zwecke; Drucksachen, einschließlich Zeitschriften und Zeitungen, Bücher, Posters, Photographien; Abziehbilder; Leder und Lederimitationen sowie Gegenstände hieraus, nämlich Brieftaschen, Geldbörsen, Geldscheintaschen, Handtaschen, Hüllen und Taschen für Kreditkarten, Führerscheine, persönliche Dokumente, Ausweispapiere, Fahrkarten, Gepäckscheine, Notizbücher und für Publikationen; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke, Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren, Taschen aus Sackzeug, insbesondere aus Hanf oder Jute; kleine Utensilien für den Bargebrauch, nämlich ganz oder teilweise aus Glas, Porzellan, Keramik oder Metall bestehende Schalen, Schüsseln, Kannen, Krüge, Becher, Trinkbecher, Trink- und Ziergläser, Teller, Flaschenkühler, Untersetzer, Aschenbecher, tragbare Behälter, Flaschenöffner, Korkenzieher, Eiskübel; Sportnetze für Ballspiele (z.B. für Tennis, Tischtennis, Squash); Segel; Wimpel und Flaggen; Stiefel, Schuhe und Hausschuhe; Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel (soweit in Klasse 28 enthalten); Modellfahrzeuge als Spielzeuge; Weine; Raucherartikel, nämlich Aschenbecher, Feuerzeuge, Zigarren- und Zigaretten- halter, Tabakkästchen, Tabakgefäße, Pfeifenständer, Pfeifenbestecke, Zigarrenabschneider, Zigarren- und Zigarettenetuis und -behälter; alle vorstehenden Waren aus unedlen Metallen oder mit unedlen Metallen überzogen; Streichhölzer
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