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Aus oder unter Verwendung von Kunststoffen hergestellte Beleuchtungs-, Heizungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs-, Wasserleitungs-, Bade- und Abort-Anlagen; Borsten, Bürsten-Waren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Geräte für Körper- und Schönheitspflege soweit in der Klasse 21 enthalten, chemische Erzeugnisse für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke; Hilfsmittel für die Behandlung und Veredlung von Fasergut, nämlich Imprägnierungsmittel, Weichmachungsmittel, Mittel zum Knitterfestmachen, Schiebefestmachen, Wasserfestmachen, Mattieren und Flammsichermachen; Aufbereitungsmittel für Wasser, Aktivierungsmittel für Wasserfilter, Füllmittel für Gummi und Gummiersatzstoffe, Füllmittel für plastische Materialien, insbesondere für Kautschuk und Linoleum; Imprägnierungsmittel für Papier, Papierstoffe, Pappe, Gewebe, Beton, Stein- und Mauerwerk; Lackrohstoffe, chemische Erzeugnisse zur Kunststoffherstellung, Kunststoffe als Halbfabrikate in Form von Lösungen, Emulsionen, Dispersionen, Pulvern, Schnitzeln und Granulaten; Weichmachungsmittel für Kunststoffe, Bindemittel für Beton, Mauerwerk und Gießereizwecke; Flotations- und Sedimentierungshilfsmittel als chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke; Kunstharze als Rohprodukt in Pulver und flüssiger Form; Dichtungen und Packungen aus Gummi, Asbest, Kunststoffen und Metall allein oder in Verbindung miteinander; Wärmeschutz- und Isoliermittel, Sperranstrichmittel, aus Kunststoffen hergestellte Kabelwickelbänder für elektrotechnische Zwecke; Fittings, Flansche, Verschraubungen und Verschlüsse, insbesondere Deckel, Stopfen und Kapseln aus Kunststoffen; Imprägnierungsmittel für Leder und Kunstleder; Harze, Klebstoffe, Binde- und Verdickungsmittel für Farben und Lacke; Spachtel- und Streichmakulaturen als Anstrichmittel; Verpackungen für gasfürmige, flüssige und pulwige Güter, für Nahrungsmittel und Kosmetika, für Textilien und Lederwaren in Form von Filmen, Folien, Beuteln, Säcken, Tuben, Flanschen, Kanistern, gegossenen und ge- zogenen Behältern soweit in den Klassen 16, 20 und 21 enthalten, Gummiersatzstoffe, Filtereinsätze aus Kunststoffen soweit in Klasse 21 enthalten; Fittings, Flansche, Muffen, Verschraubungen, Ventile, Hähne als Armaturen für den Rohrleitungsbau soweit in Klasse 17 enthalten, biegsame Flaschen und Flaschenverschlüsse, insbesondere Deckel, Stopfen, Kapseln sowie Ampullen, Rollen, Quetschwalzen, Leitwalzen, Walzen und Formkörper für die Verarbeitung von an anderen Materialien stark anhaftenden Zubereitungen, insbesondere für Marzipan, Süß- und Schokoladewaren, Teige, Beton und Gips soweit in den Klassen 20 und 21 enthalten; aus oder unter Verwendung von Kunststoffen hergestellte Waren für technische Zwecke, nämlich Folien, Platten, Hohl- und Vollstäbe, Rohre, Blöcke, Schläuche und Profile; aus oder unter Verwendung von Kunststoffen hergestellte Folien zur Auskleidung von Apparaten, Geräten und Gefüßen für die chemische, pharmazeutische und Nahrungsmittelindustrie; aus Kunststoffen hergestellte Schweißdrähte; Haus- und Küchengeräte, insbesondere Schüsseln, Teller, Tassen, Becher, Meßbecher, Trichter, Eß- und Tafelbestecke, Salatwäscher, Siebe, Bürsten, Eimer, Körbe und Mülleimer soweit in Klasse 21 enthalten; Campinggeschirr, Badewannen, bituminöse Anstrichmittel, Anstrichmittel zum Wasserdichtmachen von Dächern, Wänden und Fußböden, Baustoffe, Straßenbelagstoffe aus Kunststoffen, insbesondere in Form von Folien; plastische Anstrich-, Aufstrich- und Spritzmassen zur Herstellung von Flächenbekleidungen
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