16
Druckereierzeugnisse, Druckschriften, Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Buchbindeartikel, Poster, Aufkleber, Kalender; Schilder und Modelle aus Papier und Pappe; Fotografien und Lichtbilderzeugnisse; Papier und Pappe, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibwaren und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate)
38
Telekommunikation; Ausstrahlung von Fernsehsendungen; Ausstrahlung von Handy-Fernsehsendungen; Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen im Internet sowie im mobilen Internet; Bereitstellen von Internetzugängen (Software); Bereitstellung von Internet-Chatrooms; Bereitstellung von Plattformen im Internet und im mobilen Internet; Bereitstellung von Portalen im Internet sowie im mobilen Internet; Bereitstellung von Telekommunikationskanälen für Teleshopping-Dienste; Betrieb von Chatlines, Chatrooms und Foren; E-Mail-Dienste; Weiterleiten von Nachrichten aller Art an Internet-Adressen (Web-Messaging); Betrieb eines Telekommunikationsnetzes, insbesondere eines Mobilfunknetzes oder satellitengestützten Telekommunikationsnetzes; Betrieb von Mobiltelefondiensten; Dienstleistungen von Mobiltelekommunikationsnetzen; mobile Kommunikationsdienste; Mobilfunkdienste; Übermittlung von Informationen an Dritte, Verbreitung von Informationen über drahtlose oder leitungsgebundene Netze; Ausstrahlung von Rundfunksendungen; Online-Dienste, nämlich Übermittlung von Nachrichten und Informationen aller Art; E-Mail-Datendienste (= elektronischer Postversand); Internet-Dienstleistungen, nämlich Bereitstellen von Informationen im Internet, jeweils soweit in Klasse 38 enthalten
41
Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen, (ausgenommen für Werbezwecke), insbesondere von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern, sowie von Lehr- und Informationsmaterial (Druckereierzeugnisse), jeweils einschließlich gespeicherter Ton- und Bildinformationen, auch in elektronischer Form und auch im Internet; Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften (nicht herunterladbar); Dienstleistungen eines Ton- und Fernsehstudios, nämlich Produktion von Ton- und Bildaufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern; Vorführung und Vermietung von Ton- und Bildaufzeichnungen; Produktion von Fernseh- und Rundfunksendungen; Zusammenstellen von Fernseh- und Rundfunkprogrammen; Unterhaltung, insbesondere Rundfunk- und Fernsehunterhaltung; Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen, kulturellen und sportlichen Live-Events, Schulungsveranstaltungen, Bildungsveranstaltungen sowie kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, soweit in Klasse 41 enthalten; Veranstaltung von Wettbewerben (Erziehung und Unterhaltung); Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen, Symposien, Seminaren, Wettbewerben sowie unterhaltenden und kulturellen Veranstaltungen; Veranstaltung und Leitung von Kolloquien; Veranstaltung und Durchführung von Workshops (Ausbildung); Unterhaltung und kulturelle Aktivitäten, insbesondere Preisverleihungen
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