6
Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Kleineisenwaren; Rohre und Schläuche aus unedlem Metall; Armierungen für Druckluftleitungen (aus Metall); Stahlwolle (nicht für Reinigungszwecke); alle vorgenannten Waren, soweit in Klasse 06 enthalten; Matten aus unedlen Metallen, insbesondere vernadelte Stahlmatten (soweit in Klasse 06 enthalten); Formteile aus Metall (nicht für Kraftfahrzeuge), soweit in Klasse 06 enthalten
7
Katalysatoren und Auspuffschalldämpfer, auch für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge; aus Stahlwolle und/oder Faserprodukten hergestellte Teile von Katalysatoren und Auspuffschalldämpfern, auch für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge; alle vorgenannten Waren, soweit in Klasse 7 enthalten
12
Formteile als Fertigprodukte aus Metall und/oder Faserprodukten, wie Glasfasern, sowie Verbundformteile im Wesentlichen aus Metall und/oder Faserprodukten, wie Glasfasern, alle Waren angepasst für Kfz
17
Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial, insbesondere auf der Basis oder im Wesentlichen bestehend aus Glasfasern; Fasergewebe, insbesondere Glasfasergewebe zur Isolierung; Glasfasern für Isolierzwecke; Mineralwolle und Glaswolle zur Isolierung; Isolierfilze; Isoliergewebe; Vorgenanntes auch kaschiert; Isolierhandschuhe; Schalldämmungsmittel; Wärmeisoliermittel; Feuerwehrschläuche; Armierungen für Druckluftleitungen (nicht aus Metall); feuerfestes Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall), Formteile als Halb- und Fertigprodukte aus Glasfasern sowie Verbundformteile, im Wesentlichen aus Glasfaser, die genannten Waren für Isolierzwecke; Faserprodukte, wie Glasfaser, in loser Form oder in Form von Bahnen, Streifen, Zuschnitten als Halb- oder Fertigprodukte für Isolierzwecke; Nadelmatten für Dichtungs- und Isolierzwecke; Formteile als Halbfabrikate aus Kunststofffaserprodukten, vorgenannte Waren für Kfz bestimmt; vorgenannte Waren auch zur Glasfaserverstärkung; Kunststofffasern ausgenommen für Textilzwecke
19
Baumaterialien (nicht aus Metall), insbesondere aus Faserprodukten; Armierungen für Bauzwecke (nicht aus MetallI); Dachbeläge (nicht aus Metall); feuerfeste Baumaterialien (nicht aus Metall), insbesondere Faserprodukte; Geotextilien; Verkleidungsteile für Bauten (nicht aus Metall)
21
Glasfasern (ausgenommen für Isolier- und Textilzwecke); Fasermaterialien (nicht oder überwiegend nicht aus Metall), wie Glasgewebe (ausgenommen für Isolier- und Textilzwecke); Glaswolle (ausgenommen zur Isolierung); Sicherheitsvorhänge aus Glasfasergewebe; Formteile aus Fertigbauteilen aus Glasfaser sowie Verbundformteile, im Wesentlichen aus Glasfaser, die genannten Waren für Bauzwecke; Faserprodukte, wie Glasfaser, in loser Form oder in Form von Bahnen, Streifen, Zuschnitten als Halb- oder Fertigprodukte insbesondere für Bauzwecke (nicht aus Metall); Formteile als Halbfabrikate aus Glasfaserprodukten sowie Verbundformteile im Wesentlichen aus Glasfaserprodukten, vorgenannte Waren für Kfz bestimmt; vorgenannte Waren auch zur Glasfaserverstärkung
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