29
Konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte; Brotaufstriche, ausgenommen solche unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren, soweit in Klasse 29 vorhanden; Eier, Milch, Milchprodukte, fertig oder halbfertig, und Milch-Getränke mit überwiegendem Milchanteil; Desserts und gekühlte Desserts auf der Grundlage von Früchten, Milch und Milchprodukten, jeweils fertig oder halbfertig; Speiseöle und -fette; Suppen, Bouillons und Eintöpfe, jeweils fertig oder halbfertig; Suppen auf Soßenbasis; verarbeitetes Obst und Gemüse; Salate und Feinkostsalate auf Gemüse- und/oder Obstbasis; verzehrfertige Snacks aus frischem Obst und Gemüse; Fertig- und Halbfertiggerichte (auch tiefgekühlt), hauptsächlich bestehend aus Gemüse und/oder vegetarischen Feinkostbestandteilen (einschließlich Salate, Suppen und Pasteten, soweit in Klasse 29 enthalten); Früchte in Alkohol, kandierte Früchte; schokolierte, dragierte oder glasierte Früchte; schokoliertes, dragiertes oder glasiertes Obst; Pilze konserviert, Pilze gebraten, Pilze sauer eingelegt, getrocknete Pilze, Pilzpulver
30
Reis, Tapioka, Sago; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Soßen (Würzmittel); Salat-Dressings, Gewürze; Soßen auf Milch- und/oder Käse- und/oder Sahnebasis (als Gewürz); Pizzas, Snackpizzas und pizzaähnliche Speisen sowohl verzehrfertig, wie küchenfertig vorbereitet, wie tiefgefroren, jedoch nicht unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren; Pizzas und Pizzaprodukte sowie Teig und Backmischungen zur Herstellung derselben, jedoch nicht unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren; mit Käse, Gemüse, Pilzen und/oder Obst belegte Pizzen für den oder aus dem Steinbackofen, sämtliche Waren auch tiefgefroren; Pizzasaucen, jedoch nicht unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren; Teigwaren; Nudeln; Pastaprodukte (Teigwaren); Fertiggerichte aus Teigwaren; Fertiggerichte unter hauptsächlicher Verwendung von Nudelwaren, jedoch nicht unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren; Fertiggerichte auf Soßenbasis, jedoch nicht unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren; backfertig vorbereitete Teige und Teigmischungen zum Herstellen von Pizzen, Pastaprodukten, Nudeln, Brot, Kuchen und anderen Back- und Teigwaren; Feinkostsalate auf der Basis von Teigwaren, jedoch nicht unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren; Pastagerichte, Nudelzubereitungen und Pizzen, auch in Form von Konserven oder tiefgekühlten Fertig- oder Teilfertigprodukten, jedoch nicht unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren; Sandwiches, belegte Brote, belegte Brötchen, jedoch nicht unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren; tiefgefrorene Teigwaren; Fertiggerichte, hauptsächlich bestehend aus Teigwaren, jedoch nicht unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren; vollständig oder vorwiegend aus Teigwaren bestehende gekochte Fertiggerichte, jedoch nicht unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren; tiefgekühlte vollständig oder vorwiegend aus Teigwaren bestehende gekochte Fertiggerichte, jedoch nicht unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren; diätische Lebensmittel für nichtmedizinische Zwecke, nämlich Teigwaren, Schokoladenwaren und feine Backwaren; Pfannkuchen und Teig zur Herstellung derselben; Quiches, jedoch nicht unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren; Ravioli, jedoch nicht unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren; Reis und Reisgerichte, jedoch nicht unter Verwendung von Fleisch- und/oder Wurstwaren; Desserts, soweit in Klasse 30 enthalten
43
Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen; Verpflegung von Gästen in und Betrieb von Restaurants, Selbstbedienungsrestaurants, Pizzerien, Kiosken und Imbissstuben; Verpflegung von Gästen, insbesondere auch in Schnellimbissrestaurants (Snackbars) und an mobilen Imbissständen; Verpflegung von Gästen in Verkehrsinfrastruktureinrichtungen wie Raststätten, Tankstellenshops, Autohöfen und Parkplatzeinrichtungen; Verpflegung von Gästen in Drive-In-Restaurants (Schnellgaststätten für Autofahrer mit Bedienung am Fahrzeug); Zubereitung von Nahrungsmitteln oder Speisen zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen; Belieferung mit Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr; Zubereitung und Anlieferung von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr, insbesondere für Veranstaltungen aller Art; Dienstleistungen eines Partyservices, nämlich Catering; Vermietung von Stühlen, Tischen, Tischwäsche, Gläsern; Vermietung von transportablen Bauten soweit in Klasse 43 vorhanden; Verpflegung von Patienten, Heimbewohnern, Mitarbeitern und Gästen von Kunden und Krankenhäusern, Kliniken, Heimen, Anstalten, Betrieben, Behörden und Schulen
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