30
Backwaren, insbesondere Brot, Brötchen, Baguettebrote und gefüllte oder ungefüllte feine Backwaren; Konditorwaren; Sandwichs; Müsli; Pizzen; kleine Mahlzeiten (Snacks) in Form von Backwaren; Dessertspeisen, im Wesentlichen bestehend aus Teigwaren, Reis oder Getreidepräparaten; Kaffee, Tee, Kakao; Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate; kleine Mahlzeiten (Snacks), die überwiegend aus oder unter Verwendung von Getreidepräparaten hergestellt sind; Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz; Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis; Feinkostsalate, soweit in Klasse 30 enthalten
35
Dienstleistungen eines Franchisegebers, nämlich Absatz- und Organisationsberatung, Werbekonzeptionsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung in Bezug auf die Beschaffung und das Sortiment von Waren; Waren- und Dienstleistungspräsentationsberatung; Werbung für andere; Einzel- und Großhandelsdienstleistungen betreffend Waren der Klassen 16, 20, 21, 29, 30, 32 und 33; Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten
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Verpflegung und Bewirtung von Gästen, Dienstleistungen von Restaurant-Betrieben, insbesondere Bäckereien, Bars, Cafés, Coffee-Shops und Schellrestaurants, einschließlich Catering-Dienstleistungen
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