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Kirchliche Sozialarbeit insbesondere in den Bereichen: Dienstleistungen in therapeutischen Werkstätten für Vor- und Weiterbildung körperlich, geistig und/oder seelisch behinderter Menschen, Betreuung von körperlich, geistig und/oder seelisch behinderten Menschen, ambulante und mobile therapeutische Versorgung von behinderten Menschen, ambulante Pflegedienstleistungen für behinderte Menschen, Unterstützung von behinderten Menschen durch medizinische und psychologische Beratung, durch Therapien, heilpädagogische Behandlungen und pädagogische Beratungen, Betrieb von Wohn- und Pflegeheimen für behinderte Menschen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen, Dienstleistungen im Rahmen der stationären ambulanten Altenpflege, Kurzzeit- und Tagespflege und Vermietung altersgerechter Wohnungen, Dienstleistungen im Rahmen des betreuten Wohnens für alte Menschen, Betrieb von Altentagesstätten, sozialpsychiatrische Betreuung psychisch Behinderter, Durchführung von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, Durchführung von Maßnahmen zur betrieblichen Ausbildung für förderungsbedürftige Auszubildende, Beschäftigung öffentlich zugewiesener förderungsbedürftiger Arbeitnehmer/-innen, Durchführung berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen, nämlich Schulungen, die auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder der beruflichen Eingliederung dienen, Schaffung von Arbeitsplätzen, Durchführung von Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung, nämlich soziale Gruppenarbeit, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Durchführung von Kuren sowie Erbringung von Kurdienstleistungen; Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der Regeneration; Durchführung von Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung sowie von Vorsorgeleistungen, nämlich Stärkung der Immunkräfte durch Klimatherapie, Ernährungsberatung, Hilfe zur Selbsthilfe und Vermittlung von Kenntnissen für eine gesundheitsfördernde Lebensweise, Durchführung von Maßnahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte, nämlich ambulante oder stationäre Behandlung oder sonst ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen zur Verhütung, Beseitigung oder Milderung der Behinderung, heilpädagogische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung, Hilfe zur Ausbildung für einen angemessenen Beruf oder eine sonst angemessene Tätigkeit, Hilfe zur Fortbildung im früheren Beruf oder zur Umschulung für einen angemessenen Beruf oder eine sonst angemessene Tätigkeit, Hilfe zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben insbesondere in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte, Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen Behinderter entspricht, nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit ärztlicher oder ärztlich verordneter Maßnahmen und zur Sicherung der Eingliederung des Behinderten in das Arbeitsleben, Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, Durchführung von Maßnahmen zur Suchtprävention, nämlich Beratungsangebote, Durchführung von Info-Veranstaltungen in Betrieben, Schulen und vergleichbaren Institutionen
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