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Parfümerien, ätherische Oele, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Mittel zur Verschönerung und Pflege der Haare, Zahnputzmittel; Seifen; pharmazeutische Drogen einschliesslich Aromadrogen, medizinische und Früchtetees; Kerzen, Wachslichter und Windlichter; Handwerkzeuge und handbetätigte Geräte für land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwek- ke, elektrische Rasierapparate sowie elektrische Haarschneide-, Scher- und Nagelschneidegeräte; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel, Tran- chierbestecke, Blumenpflegebestecke, Scheren; elektrische Apparate und Instrumente für die Starkstromtechnik, nämlich für die Leitung, Umwand- lung, Speicherung, Regelung und Steuerung; elektrische Apparate und In- strumente für die Schwachstromtechnik, nämlich für die Nachrichten-, Hochfrequenz- und Regelungstechnik; fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll- und Unterrichtsapparate und Instrumen- te; elektrische Geräte für den Haushalt und die Küche, nämlich Heiz- und Kochgeräte, Grillgeräte, Geräte für die Zubereitung von Getränken, Reinigungsgeräte, Geräte zur Zubereitung von Speisen und Getränken, nämlich solche zum Mischen, Hacken, Schneiden, Mahlen, Entsaften, Schä- len, Rühren, Kneten, Raspeln oder Reiben; Geräte zur Aufzeichnung, Ue- bertragung und Wiedergabe von Bild und Ton; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten, Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungs- geräte und Computer, Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken- und Lüftungsgeräte; Land- und Wasserfahrzeuge; Feuer- werkskörper; Edelmetalle und deren Legierungen und hieraus hergestellte oder damit plattierte Waren, nämlich kunstgewerbliche Gegenstände, Ziergegenstände, Tafelgeschirr (ausgenommen Bestecke), Tafelaufsätze, Aschenbecher, Zigarren- und Zigarettenetuis, Zigarren- und Zigaretten- spitzen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edel- und Halbedelsteine und Modeschmuck; Uhren und andere Zeitmessinstrumente; Musikinstrumente; Papier, Pappe und Papier- und Pappwaren (soweit in Klasse 16 enthal- ten), Druckereierzeugnisse, Fotografien, Schreibwaren, Künstlerbedarfs- artikel, nämlich Zeichen-, Mal- und Modellierwaren; Schreibmaschinen und Büroartikel, nämlich nicht elektrische Bürogeräte; Lehr- und Unter- richtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Druckereierzeugnissen, Spielen, Globen und Wandtafelzeichengeräten; Spielkarten; Leder und Le- derimitationen sowie Waren aus Leder und Lederimitationen, nämlich Ta- schen und andere, nicht an die aufzunehmenden Gegenstände angepasste Behältnisse sowie Kleinlederwaren; Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Möbel, Spiegel, Rahmen; Waren aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter oder Meerschaum (soweit in Klasse 20 enthalten); Waren aus Holz, Holzersatzstoffen oder Kunststoffen, näm- lich Profilleisten für Bilderrahmen, Vorhangleisten, Dübel, Kisten, Dosen und Fässer, Kleiderbügel, Schilder, Möbel-, Fenster- und Türbe- schläge, Gardinenleisten und -haken, Flaschenverschlüsse, Kunst- und Ziergegenstände; kleine handbetätigte Geräte für Haushalt und Küche; Waren aus Glas, Porzellan oder Steingut für Haushalt und Küche; Kunst- gegenstände aus Glas, Porzellan und Steingut; Zelte, Planen, Segel; Webstoffe und Textilwaren, nämlich Textilstoffe, Gardinen, Rollos, Haushalts- und Tisch- und Bettwäsche, Bett- und Tischdecken; Beklei- dungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Spitzen und Stickereien, Bän- der (soweit in Klasse 26 enthalten) und Schnürbänder, Knöpfe, künstli- che Blumen; Teppiche, Fussmatten, Matten und andere Bodenbeläge aus Gummi, Kunststoff oder textilem Material, Tapeten aus textilem oder anderem Material; Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportgeräte; Christbaum- schmuck; Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild, auch in konservierter, ex- trahierter, getrockneter, gekochter oder tiefgefrorener Form; konser- viertes, getrocknetes, gekochtes oder tiefgefrorenes Obst und Gemüse; Konfitüren; Eier, Milch und Milchprodukte, nämlich Butter, Käse, Sahne, Joghurt und Milchpulver für Nahrungszwecke; Speiseöle und -fette, Sa- latsaucen; Kaffee, Tee, Kakao, Kaffee-Ersatzmittel, Zucker, Reis, Mehle und Getreidepräparate (ausgenommen Futtermittel), Brot, feine Back- und Konditorwaren, Speiseeis, Honig, Melassesirup, Schokolade und Schokola- dewaren sowie Zuckerwaren, Gewürze; land-, garten- und forstwirtschaft- liche Erzeugnisse, nämlich Samenkörner und anderes Vermehrungsmaterial, unverarbeitetes Getreide; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche frische oder getrocknete Blumen; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke, Frucht- getränke und Fruchtsäfte, Sirupe und andere Präparate für die Zuberei- tung von Getränken; alkoholische Getränke (einschliesslich Biere); Ta- bak, Tabakerzeugnisse, Streichhölzer, Raucherartikel, nämlich Tabakdo- sen, Zigarren- und Zigarettenspitzen, Zigarren- und Zigarettenetuis, Aschenbecher, sämtliche vorgenannten Waren nicht aus Edelmetall, deren Legierungen oder damit plattiert, Pfeifenständer, Pfeifenreiniger, Zi- garrenabschneider, Pfeifen, Feuerzeuge, Taschenapparate zum Selbstdre- hen von Zigaretten, Zigarettenpapier und Zigarettenfilter
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