6
Überwiegend aus Metall bestehende Waren, nämlich Bänder, Materialbahnen und Ueberzüge; alle vorgenannten Waren Kodiermittel und/oder Beugungsstrukturen und/oder holographische Strukturen enthaltend zur Verwendung als Identifikations- oder Authentifikationsmittel
9
Magnetische, optische oder elektronische Informationsträger in Form von Münzen, Aufklebern, Etiketten, Vignetten, Bändern, Discs, Karten und Platten; alle vorgenannten Waren Kodiermittel und/oder Beugungstrukturen und/oder holographische Strukturen enthaltend, zur Verwendung als Identifikations- oder Authentifikationsmittel
16
Aufkleber; Etiketten; Stempel; Vignetten; Verpackungsüberzüge und -hüllen aus Papier oder Kunststoff; überwiegend aus Papier bestehende Bänder für Papier oder Schreibwaren oder für Haushaltzwecke, Blätter, Ueberzüge, Karten und Hüllen; überwiegend aus Kunststoff bestehende Blätter, Karten, Hüllen und Laminierfolien; alle vorgenannten Waren Kodiermittel und/oder Beugungsstrukturen und/oder holographische Strukturen enthaltend; Verpackungsmaterialien aus synthetischen Materialien oder Papier, soweit in Klasse 16 enthalten; Prägefolien, insbesondere Heissprägefolien für Verpackungszwecke; sämtliche Waren zur Verwendung als Identifikations- oder Authentifikationsmittel
17
Überzüge und Hüllen, auch formstabile Hüllen, aus Kunstsstoff, ausser für Verpackungszwecke; Prägefolien, insbesondere Heissprägefolien, und Laminierfolien, auch in Form von Bändern, ausser für Verpackungszwecke; alle vorgenannten Waren Kodiermittel und/oder Beugungsstrukturen und/oder holographische Strukturen enthaltend zur Verwendung als Identifikations- oder Authentifikationsmittel
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